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Schweiz

«Arena»: Zankapfel Eigenmietwert sorgt für Diskussionen

Samstag, 1. September 2012, 0:03 Uhr

Rentner sollen den Eigenmietwert nicht mehr zwingend versteuern müssen. Dies fordert die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Befürworter und Ablehnende zogen in der «Arena» mit dem Argument der Ungerechtigkeit ins Feld – aus unterschiedlichen Standpunkten.

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«Steuern sparen wollen alle. Wenn alle von dieser Initiative profitieren sollen, dann müssen auch alle miteinbezogen werden», erklärt Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sei abgelehnt worden. Dieser hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts zum Ziel gehabt.

Die Diskussionsteilnehmer

Auf der Contra-Seite:

Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, BDP

Auf der Pro-Seite:

Brigitte Häberli-Koller, Ständerätin CVP/TG

Hans Egloff, Präsident Hauseigentümerverband HEV, Nationalrat SVP/ZH

«Die Initiative ‹Sicheres Wohnen im Alter› sieht einen selektiven Systemwechsel vor. Davon werden lediglich Hauseigentümer, die älter als 65 sind, profitieren. Da stellt sich die Frage, warum nur diese Personengruppe profitieren soll. Das System muss so sein, dass auch jüngere Hauseigentümer ihre Steuern optimieren können», erklärt Widmer-Schlumpf die Position des Bundesrats.

Die Annahme der Initiative hätte eine krasse Ungleichbehandlung von Mietern und Hausbesitzern, die unterschiedlich alt sind, zur Folge. Ein Steuersystem, das eine solche Ungleichbehandlung zulasse, lehne der Bundesrat ab.

Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf erklärt die Position des Bundesrats

«Das Volk hat in den vergangen 15 Jahren zwei Mal darüber abgestimmt, ob es diesen Systemwechsel will. Das Volk hat dies abgelehnt», hält Hans Egloff, Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) und Initiant, dagegen. Danach seien in Bern verschiedene Vorlagen erarbeitet worden. Darum habe man eine Initiative lanciert, welche die grössten Ungerechtigkeiten beseitigen sollte.

Schuldenfrei im Pensionsalter

«Menschen, die ihr ganzes Leben lang sparten, um das nötige Geld für den Kauf von Wohneigentum aufzubringen. Vielleicht setzten sie noch Gelder aus der Pensionskasse ein. Dies bedeutet immer eine Rentenkürzung, wenn das Geld nicht zurückbezahlt wird», sagt Egloff. Hinzu komme vielleicht noch eine hohe Hypothek. Diese Personen seien vielleicht erst im Pensionsalter schuldenfrei. Aus Sicht der Initianten werde mit der Initiative diese Ungerechtigkeit beseitigt.

Hans Egloff: «Initiative beseitigt Ungerechtigkeit»

«Mit dem Eintritt ins AHV-Alter soll man einmal die Möglichkeit, sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts zu entscheiden», legt Brigitte Häberli-Koller nach, Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbands. Denn wenn man jung sei, Familie habe, könne es sein, dass man mehr Schulden habe. Dann könne man auch mehr Schulden von den Steuern abziehen.

Brigitte Häberli-Koller zur Wahlmöglichkeit

«Das führt zur Situationen, bei denen die Schulden-Abzüge des Eigenmietwerts die Steuervorteile zunichte machen.» Es sei eine urschweizerische Tugend: Man möchte seine Schulden bei der Bank abzahlen. «Dann ist es nichts als fair, wenn man dann im Pensionsalter darüber entscheiden kann, ob man den Eigenmietwert besteuern möchte oder nicht.»

Fest steht: Beide Seiten zogen mit dem Argument der Gerechtigkeit ins Feld. Auch Marina Carobbio Guscetti, Präsidentin des Schweizerischen Mieterverbandes wies die Diskussionsteilnehmer darauf hin: «Die Initiative ist ungerecht, denn die Mieter haben kein Wahlrecht und müssen schon heute mehr Steuern zahlen als Hauseigentümer. Hausbesitzer dagegen können mit Annahme der Initiative ihre Steuern optimieren.» Dieses System führe dazu, dass es zu Steuerausfällen komme, welche auch die Mieter berappen müssten. Häberli-Koller hielt dem entgegen, dass die Initiative keinesfalls die Hauseigentümer gegen Mieter ausspielen wolle.

Die Suche nach einem System, welches die Steuerzahler gleich belastet, dürfte auch nach der Abstimmung vom 23. September nicht beendet sein.

Der Eigenmietwert

Bei diesem Begriff aus dem Schweizer Steuerrecht werden Miet- oder Pachteinnahmen angenommen, die erzielt würden, würde die Immobilie vermietet oder verpachtet. Diese angenommenen Einnahmen unterliegen der Einkommenssteuer.

Die Höhe dieses Eigenmietwertes variiert von Kanton zu Kanton. Das Ziel dieser Besteuerung ist es, einen Ausgleich zwischen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern zu schaffen – dies, weil die Eigentümer die Hypothekarschulden von den Steuern abziehen können. Mieter können keinen entsprechenden Abzug geltend machen.

(sf/muei; koua)