Schweiz
Tötungsdelikt Oensingen: Tatverdächtiger auf freiem Fuss
Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, dass das Haftgericht Solothurn einen der mutmasslichen Täter im Tötungsdelikt von Oensingen (SO) freilässt. Die Staatsanwaltschaft hatte Antrag auf Verlängerung der U-Haft gestellt.
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Bei einer Schiesserei auf einem Bauernhof in Oensingen starben anfangs Juli zwei Menschen, Vater und Sohn derselben Familie. Getötet wurden sie mutmasslich von Vater und Sohn einer anderen Familie mit einer illegal erworbenen Pistole und einem Sturmgewehr der Armee.
Beide Tatverdächtigen haben sich noch in derselben Nacht der Polizei gestellt und sassen seither in Untersuchungshaft. Seit Montag ist nun jedoch der tatverdächtige Vater wieder auf freiem Fuss.
Staatsanwaltschaft wehrte sich gegen Haftentlassung
Die Solothurner Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber «Schweiz aktuell», dass einer der mutmasslichen Täter aus der Haft entlassen wurde. Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft gestellt hat. «Das Haftgericht hat unseren Antrag abgewiesen und die Haftentlassung angeordnet. Das Haftgericht hat den nach wie vor bestehenden dringenden Tatverdacht zwar bejaht, indessen das Vorliegen eines zweiten Haftgrundes verneint», erklärt die zuständige Staatsanwältin.
Beide sollen geschossen haben
In der Tatnacht sollen laut Anwohnern sechs Schüsse gefallen sein. Wer der mutmasslichen Täter ist und wie oft er geschossen hat, ist bisher nicht bekannt. Wie ein Augenzeuge gegenüber berichtet, sollen aber sicher beide Tatverdächtigen geschossen haben.



