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Schweiz

Postfinance bekommt «Banklizenz light»

Donnerstag, 30. August 2012, 9:08 Uhr, Aktualisiert 13:01 Uhr

Aus der Post wird per 2013 die Schweizerische Post AG. Der Bundesrat hat den bisherigen Präsidenten Peter Hasler zum Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Ebenfalls in eine Aktiengesellschaft ausgegliedert wird Postfinance. Diese wird der Aufsicht der Finma unterstellt.

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Werden zu 2 verschiedenen Aktiengesellschaften: Post und Postfinance. keystone

Die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wird auf den 1. Januar 2013 geschaffen. Auf den gleichen Zeitpunkt gründet die Post auch die Postfinance AG und eine AG für die Logistik- und Kommunikationsdienste, zu denen auch die Grundversorgung gehört. Der Arbeitstitel für diese AG: «Post CH AG».

Postfinance auf Augenhöhe mit den Banken

Postfinance wird in eine eigenständige privatrechtliche AG ausgegliedert. Wie die Post in einer Medienmitteilung schreibt, bekommt sie auf diesen Zeitpunkt hin eine Bankbewilligung. Das Prüfungsverfahren der Eidgenössischen Bankenaufsicht Finma zur künftigen Aufsicht der Postfinance nach Bankengesetz sei noch im Gang.

Eine Banklizenz zur Ausgabe von eigenen Krediten und Hypotheken hatte die Politik der Postfinance bisher verwehrt. Um die nötige Liquidität zur Zeichnung des Aktienkapitals der Postfinance AG sicherzustellen, wird die Post auf dem Kapitalmarkt bei privaten und institutionellen Anlegern langfristige Darlehen von rund 1,3 Milliarden Franken aufnehmen.

Der scheidende Post-Konzernchef Jürg Bucher äusserte gegenüber der «Tagesschau» sein Bedauern, dass die Post in Zukunft nicht selbständig Hypothekar- und Kleinkredite vergeben dürfe.

Post-Chef Bucher bedauert Kredit-Vergabe-Verbot

Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom Mittwoch von den organisatorischen Absichten Kenntnis, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. Schon heute in einer AG organisiert sind die Postautos. An den Konzerngesellschaft wird die Post sämtliche Aktien halten. Die Dach-AG bleibt im vollen Besitz des Bundes. Die Post gesellt sich damit zu den übrigen ehemaligen Bundesbetrieben, die heute AG sind: Swisscom, Skyguide, SBB und Ruag.

Postfinance auf Augenhöhe mit den Banken

Postfinance wird in eine eigenständige privatrechtliche AG ausgegliedert. Wie die Post in einer Medienmitteilung schreibt, bekommt sie auf diesen Zeitpunkt hin eine Bankbewilligung. Das Prüfungsverfahren der Eidgenössischen Bankenaufsicht Finma zur künftigen Aufsicht der Postfinance nach Bankengesetz sei noch im Gang.

Eine Banklizenz zur Ausgabe von eigenen Krediten und Hypotheken hatte die Politik der Postfinance bisher verwehrt. Um die nötige Liquidität zur Zeichnung des Aktienkapitals der Postfinance AG sicherzustellen, wird die Post auf dem Kapitalmarkt bei privaten und institutionellen Anlegern langfristige Darlehen von rund 1,3 Milliarden Franken aufnehmen.

Die Führung in der neuen Post AG ist die gleiche wie bei der Anstalt: Der Bundesrat wählte die bisherigen neun Verwaltungsräte für eine zweijährige Amtsdauer in den neuen Verwaltungsrat. Der ehemalige Arbeitgeberpräsident Peter Hasler bleibt somit Präsident. Damit sei die Kontinuität gewährleistet, schreibt das UVEK.

Postverordnung ab Oktober in Kraft

Die neue Postgesetzgebung macht die neue Organisationsform der Post erst möglich. Das Postgesetz sowie das Postorganisationsgesetz setzt der Bundesrat auf den 1. Oktober in Kraft, wie das UVEK weiter mitteilt. 

Das Parlament hatte die Gesetze im Dezember 2010 verabschiedet. Dabei verzichtete es darauf, den Postmarkt vollständig zu liberalisieren. Die Post behält ein Restmonopol auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm. Das Gesetz schuf auch die neue Regulationsbehörde im Postmarkt (PostCom), welche als Ersatz für die ehemalige PostReg die Einhaltung der Marktordnung überwacht. Als Präsident hat der Bundesrat wie angekündigt den ehemaligen Zürcher CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein gewählt. Der PostCom gehören insgesamt sieben Personen an. 

Lockerung für PostFinance

Ebenfalls auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt hat der Bundesrat die Postverordnung, welche das Postgesetz umsetzt. Der Entwurf, der im Frühjahr in der Vernehmlassung war, wurde laut UVEK generell positiv aufgenommen. Kritik hagelte es jedoch aus Wirtschaftskreisen, denen die Marktöffnung zu wenig weit geht.

In der Verordnung lockerte der Bundesrat unter anderem die Bestimmungen, was die Post im Zahlungsverkehr anbieten muss. Die selten genutzten Zahlungs- und Baranweisungen gehören etwa nicht mehr dazu. Ausserdem müssen Leistungen der Postfinance – beispielsweise Bareinzahlungen – in einem weniger dichten Netz vorhanden sein.

«Der Bundesrat macht der Post strengere Auflagen zum Service public.» (Tagesschau 30.8.2012, 12:45 Uhr)

(sda/meru/fref)