Schweiz
Berner «Heiler» soll 16-mal Aids übertragen haben
Die Berner Justiz hat die Strafuntersuchung im Fall des «Heilers» abgeschlossen, der wissentlich Aids übertragen haben soll. Gemäss Anklage brachte der Mann 16 Personen bewusst mit infiziertem Blut in Kontakt. Ein Prozess-Termin steht noch nicht fest.
Der Mann wird nun wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten in 16 Fällen angeklagt. Es kommt also zu einem Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Ein Termin steht dort noch nicht fest.
Bewusstlos gemacht und infiziert
Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland teilte mit, der mutmassliche Täter übertrug die Aids-Infektionen, indem er die Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu brachte, sich von ihm stechen zu lassen. Der Mann führte ohne Bewilligung eine Akupunkturpraxis und zudem eine Musikschule.
Anderen Opfern stach er unangekündigt mit einem Gegenstand beispielsweise in den Rücken. Auch soll der «Heiler» den Opfern mitunter ein Getränk serviert haben, um sie vorübergehend bewusstlos zu machen und sie dann zu infizieren.
Beschuldigter streitet Vorwürfe ab
Das Blut soll er sich zuvor von einer bereits infizierten Person oder mehreren Aids-Kranken beschafft haben. Der Beschuldigte, der selber nicht HIV-positiv ist, bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich.
Ob der Mann eine Spritze verwendete oder ob er sie mit einem anderen Gegenstand wie etwa einer Nadel stach, sei unklar. Das sagte der Informationsbeauftragte der Berner Staatsanwaltschaft, Christof Scheurer. «Die Opfer sahen das nicht.»
Siebenjährige, aufwändige Ermittlungen
Die Geschichte um den angeblichen Heiler kam im Jahr 2004 ins Rollen. Damals gab ein Mann in der HIV-Sprechstunde des Berner Inselspitals an, er führe seine Aids-Infektion auf eine Akupunktur- Behandlung des genannten Mannes zurück.
Weil etwas später zwei weitere Personen mit ähnlichen Geschichten auftauchten, begann das Inselspital, weitere Verdachtsfälle systematisch zu untersuchen.
Dass die seit 2005 laufende Untersuchung erst jetzt abgeschlossen wurde, hat laut der Berner Staatsanwaltschaft zwei Gründe. Die Patientenliste, die das Inselspital den Behörden zukommen liess, enthielt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Namen. Ohne Identität der Betroffenen seien auch keine Untersuchungen zu den Umständen ihrer HIV-Infektion möglich gewesen.
Bei jedem Betroffenen hätten zudem die Ermittler sorgfältig prüfen müssen, woher die Ansteckung stammte. Zu diesem Zweck war es laut der Staatsanwaltschaft erforderlich, aufwändige Gutachten zur genetischen Verwandtschaft zwischen den HI-Virenstämmen der Betroffenen einzuholen.
Die Mehrzahl der unvermittelt gestochenen Opfer waren Schüler der Musikschule. Die Berner Staatsanwaltschaft kann keine Angaben zum Gesundheitszustand der Opfer machen. Für sie ist auch kein Motiv für die Taten ersichtlich, die der Angeklagte in den Jahren 2001 bis 2005 begangen haben soll. Er befindet sich derzeit auf freiem Fuss.
In vier Fällen stellte die Berner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Mann ein. Nicht mehr im Visier der Justiz steht eine Person, gegen die 2010 eine Voruntersuchung eröffnet wurde.
Notwendigkeit anerkannter Diplome
In die Geschichte um den «Heiler» schaltete sich im Juni 2010 auch der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud ein. Er schrieb damals in einem Communiqué, er erwarte eine rasche und vollständige Aufklärung der Vorwürfe. Der Mann habe keine Berufsausübungsbewilligung gehabt und sei der Gesundheitsdirektion nicht bekannt gewesen.
Damals meldete sich auch der Dachverband für Komplementärmedizin zu Wort. Der Fall zeige die Notwendigkeit von staatlich anerkannten Diplomen und kantonalen Praxisbewilligungen für nichtärztliche Therapeuten.
(sda/fref;godc)







