Schweiz
Therapie-Verweigerer muss im Gefängnis bleiben
Eine Musiklehrerin aus Zürich kämpft um ihren Mann. Dieser sitzt hinter Gitter, obwohl er seine Strafe längst verbüsst hat. Er weigert sich hartnäckig, im Gefängnis eine Psychotherapie zu machen – so wie jeder fünfte Strafgefangene in der Schweiz. Deshalb kommt er nicht auf freien Fuss, wie die «Rundschau» berichet.
Der Libanese Hassan Mansour ist 2009 verurteilt worden, weil er fünf Jahre zuvor seine damalige Freundin vergewaltigt haben soll. Seine Strafe von sechs Monaten ohne Bewährung hat er abgesessen. Dennoch bleibt Mansour weiter in Haft.
Grund: Er lehnt es ab, eine sogenannte delikt-orientierte Psychotherapie zu machen. «Ich habe die Vergewaltigung nicht begangen», beteuert Mansour. Deshalb könne er zu einer solchen Therapie nicht einwilligen.
«Psychische Folter»
Seit über zweieinhalb Jahren sitzt Mansour hinter Gittern – fünf Mal länger, als das Urteil vorgesehen hat. Draussen in Freiheit wartet seine Ehefrau Marion auf ihn. Beide sind seit fünf Jahren zusammen. Marion Mansour kann ihren Mann nur alle zwei Wochen im Gefängnis besuchen. «Ich vermisse meinen Mann jeden Tag, das halte ich kaum aus», sagt sie gegenüber der «Rundschau». «Es ist eine psychische Folter für uns beide.»
Laut Psychologen renitenter Fall
Anwalt Marcel Bosonnet: «Es ist logisch, dass Mansour sich dieser Therapie verweigert», sagt er. «Er müsste zugeben, dass er ein Delikt begangen hat, von dem er aber sagt, er habe es nie begangen.» So bleibt die Frage offen, ob Mansour unschuldig hinter Gittern sitzt oder ob er einfach seine Tat leugnet.
Für die Psychologen in der Strafanstalt Pöschwies gilt Mansour als renitenter Fall. Bei einer Untersuchung des Gefängnispsychiaters Frank Urbaniok wird Mansour ein «deutliches Risiko» für eine Rückfälligkeit attestiert.
Anwalt fordert rasche Freilassung
Weil Mansour Gespräche mit Psychologen ablehnt, ist er nach Ablauf der Haftstrafe nun in einer sogenannten «Massnahme». Das, heisst, er muss solange im Gefängnis bleiben, bis Gefängnispsychiater in ihm keine Gefahr mehr sehen. Im Fall Mansour sind die Fronten verhärtet - weder die Anstaltsleitung noch der Gefangene geben nach.
Nun aber hegt Mansour neue Hoffnung. Ein Bundesgerichts-Urteil vom Juni hält fest, dass Mansour ohne gültiges Gutachten festgehalten wird. «Er muss jetzt schnell frei kommen», findet sein Anwalt.
Für seine Ehefrau wäre das die Erlösung einer über zwei Jahre dauernden Qual. Sie ist vor Kummer krank geworden, hat die meisten ihrer Freunde verloren. Ihre ganze Energie hat sie aufgewendet, um Hassan Mansour aus dem Gefängnis zu holen. Was sie masslos ärgert: Die Behörden sagen, ihr Ehemann sei eine Gefahr für sie. «Das stimmt nicht», sagt Marion Mansour gegenüber der «Rundschau». «Warum hat mich niemand dazu befragt?»
Nicht der einzige Therapie-Verweigerer
Jeder fünfte Strafgefangene weigere sich, eine Therapie zu machen, sagt Gerichtspsychiater Frank Urbaniok. In diesem Fall müsse der Staat entscheiden, ob der Gefangene eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle oder nicht. Aber ohne Therapie-Gespräche mit dem Häftling sei das schwer zu beurteilen.






