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Schweiz

Schweizer Söldnerfirmen droht Verbot

Mittwoch, 29. August 2012, 15:27 Uhr

Ginge es nach dem Bundesrat, dann sollen in der Schweiz ansässige Söldnerfirmen künftig verboten werden. Auch Sicherheitsfirmen könnten schon bald einer genaueren Kontrolle unterliegen.

Bild Blackwater-Söldner beim Schiesstraining.
Für das schlechte internationale Renommee von Söldnerfirmen sind vor allem Firmen wie Blackwater (heute Xe Services) verantwortlich. keystone

Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung an seinem Plan fest, Söldnerfirmen zu verbieten. Er hat das zuständige Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bis zum Ende des Jahres eine Botschaft auszuarbeiten.

In der geplanten Vorlage geht es um Privatfirmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen. Ihnen soll namentlich untersagt werden, an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilzunehmen.

Bundesrat will Verbot mit Meldepflicht 

Dieses Verbot des Söldnertums habe in der Vernehmlassung deutliche Unterstützung gefunden, hielt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dazu fest. Ebenso sollen Sicherheitsfirmen im Ausland keine Tätigkeiten ausüben dürfen, die Schweizer Interessen zuwiderlaufen.

Einführen will der Bundesrat zudem eine umfassende Meldepflicht: Will eine in der Schweiz ansässige Sicherheitsfirma im Ausland tätig werden, muss sie dies zwecks einer behördlichen Überprüfung anmelden. Verschiedene Organisationen hatten in der Vernehmlassung an Stelle der Meldepflicht ein Bewilligungssystem verlangt. Doch der Bundesrat will beim Verbotssystem mit Meldepflicht bleiben.

Kantone haben Hoheit für das Inland

Diese Regelung sei einfach und wirksam, während ein Bewilligungssystem aufwendig und bürokratisch wäre, schrieb das EJPD. Zudem könnten Bewilligungen den Eindruck erwecken, dass es für Sicherheitsfirmen ein «staatliches Gütesiegel» gebe.

Die Forderung der SP und des Schweizerischen Friedensrates, auch Sicherheits-Dienstleistungen im Inland ins künftige Gesetz einzubeziehen, lehnt der Bundesrat ebenfalls ab. Er verwies dabei auf die Polizeihoheit der Kantone und die Harmonisierung der kantonalen Regelungen in zwei Konkordaten.

Zurzeit keine Kontrolle der Sicherheitsfirmen

Dem Verband Schweizerischer Sicherheits-Unternehmen (VSSU) gingen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen zu weit. Er bezeichnete es in der Vernehmlassung als übertrieben, dass auch Aktivitäten im Ausland gemeldet werden müssen, wenn sie abseits von Krisengebieten stattfinden.

Zurzeit gibt es keine Kontrolle über die Tätigkeit von in der Schweiz ansässigen, im Ausland tätigen Sicherheitsfirmen. Der Bundesrat hatte noch 2008 auf eine Regelung verzichten wollen. Doch nachdem 2010 die britische Aegis Group ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte, entschloss sich der Bundesrat zum Handeln.

Per Ende 2010 boten in der Schweiz rund 20 solcher Sicherheitsfirmen ihre Dienste an. Neuere Zahlen gebe es nicht, hiess es beim Bundesamt für Justiz auf Anfrage.

Parlament fordert Kontrolle

Ein Ziel der geplanten Meldepflicht sei es, künftig regelmässig aktualisierte Angaben zur Tätigkeit der Sicherheitsfirmen im Ausland zu erhalten. Ein Kontrollsystem für Söldnerfirmen hatte auch das Parlament gefordert.

Im Dezember erklärte sich dann aber der Ständerat mit den Vorschlägen des Bundesrates einverstanden und lehnte mehrere Vorstösse zum Thema ab. Der Nationalrat hatte diese unterstützt, bevor der Bundesrat seine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt hatte.

(sda/maiu;falt)