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Schweiz

Freisprüche in weiterem Verfahren um Fehldiagnose in Wil

Mittwoch, 29. August 2012, 10:36 Uhr, Aktualisiert 20:46 Uhr

Der Tod einer jungen Mutter am Spital in Wil (SG) beschäftigt die Justiz schon eine Weile: Die behandelnde Ärztin wurde bereits verurteilt. Zwei Oberärzte hingegen, die ebenfalls angeklagt wurden, hat das Gericht nun freigesprochen.

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Ärzte unschuldig (Schweiz aktuell, 29.8.2012)

Der Oberarzt der Anästhesie und die Oberärztin der Gynäkologie trügen keine Mitschuld am Tod der 34jährigen Frau im Jahr 2007, so das Gericht. Es sprach beide vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Mediziner hätten nicht Vorwerfbares unterlassen.

In seiner Begründung folgte das Gericht der Verteidigung. Es gab die Verantwortung in dem Fall der behandelnden Ärztin, der damaligen Chefärztin der Gynäkologie. Sie ist bereits im Juli zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden und hat das Urteil akzeptiert. 

34jährige Mutter starb nach Fehldiagnose

In dem Fall geht es um eine 34jährige Mutter – eine Bäuerin mit sieben Kindern – die im Oktober 2007 ihr achtes Kind während der Schwangerschaft verloren hatte. Sie war ins Spital nach Wil gekommen, um es dort tot zu gebären. Dabei kam es zu Komplikationen: Die Ärzte erkannten einen Gebärmutter-Riss nicht, und die Chefärztin Gynäkologie diagnostizierte fälschlicherweise etwas anderes.

Die Patientin verlor viel Blut und wurde aufgrund der falschen Diagnose auch noch stundenlang falsch behandelt. Sie erlitt einen Kreislaufschock und Organschädigungen. Als die Frau schliesslich doch noch notfallmässig ins Kantonsspital St. Gallen verlegt wurde, war es bereits zu spät. Sie verstarb dort.

Beide Oberärzte nicht mehr in Wil

Für die beiden ebenfalls angeklagten Oberärzte – beide arbeiten inzwischen nicht mehr am Spital in Wil – hatte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen und Bussen gefordert. Die Anklage liess offen, ob sie die Freisprüche akzeptiert oder ob sie die Urteile weiterzieht.

(sda/krua; muei)