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Schweiz

Tödliche Fehldiagnose am Spital Wil: Weitere Ärzte vor Gericht

Dienstag, 28. August 2012, 8:33 Uhr, Aktualisiert 20:44 Uhr

Wegen des Todes einer 34jährigen Mutter bei der Totgeburt eines Kindes im Spital Wil im Jahr 2007 stehen heute und am 4. September drei weitere Ärztinnen und Ärzte vor Gericht. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

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Prozess um tödliche Fehldiagnose (Schweiz aktuell, 28.8.2012)

Die Chefärztin der Gynäkologie am Spital Wil wurde bereits im Juni verurteilt. Das Kreisgericht Wil sprach gegen sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die Chefärztin hatte eine Fehldiagnose gestellt, worauf die Patientin falsch behandelt wurde.

Die Chefärztin akzeptierte das Urteil. Ob sie ihre Funktion im Spital behalten kann, entscheidet der Verwaltungsrat am kommenden Freitag. Zurzeit arbeitet die Chefärztin nicht am Spital.

Auch eine Oberärztin der Gynäkologie sowie der Chefarzt und ein Oberarzt der Anästhesie stehen vor dem Kreisgericht. Ihnen wird ebenfalls fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Geldstrafen zwischen 30'000 und 81'000 Franken sowie Bussen.

Fehldiagnose nicht hinterfragt

Der Oberärztin Gynäkologie wirft die Anklage vor, sie habe die falsche Diagnose einer Atomie (fehlendes Zusammenziehen der Gebärmutter) ihrer Vorgesetzten nicht hinterfragt. Obwohl ein Facharzt die Möglichkeit eines lebensgefährlichen Gebärmutterrisses angesprochen habe, sei die Oberärztin untätig geblieben.

Bild Leeres Spitalbett
Der Tod der 34jährigen Bäuerin wäre vermeidbar gewesen, hätten die Ärzte richtig gehandelt. keystone/symbolbild

Sie habe es versäumt, eine sofortige Operation oder eine Verlegung der Patientin ins Kantonsspital St. Gallen anzuordnen. Statt dessen wurde die Patientin, die viel Blut verlor und einen Kreislaufschock erlitt, stundenlang mit Anästhesie-Mitteln behandelt.

Dem Anästhesie-Oberarzt, der diese Behandlung durchführte, wirft die Anklage ebenfalls vor, er habe zu lange an der Fehldiagnose der Chefärztin festgehalten. Falsch sei gewesen, dass er die Patientin vom Gebärsaal auf eine Überwachungsstation habe verlegen lassen.

Fatale Versäumnisse

Fatale Fehler muss sich auch der Chefarzt Anästhesie vorwerfen lassen: Gemäss Anklage versäumte er es, sich persönlich zur Patientin zu begeben und sich ein Bild von der Situation zu machen. Ausserdem habe er den Oberarzt zu wenig kontrolliert.

Statt sich um die in Lebensgefahr schwebende Patientin zu kümmern, gingen der Chefarzt Anästhesie und die Chefärztin Gynäkologie nach dem Morgenrapport in den Operationssaal, um andere Patienten zu operieren.

Die 34jährige Mutter, eine Bäuerin mit sieben Kindern, erlitt durch den falsch behandelten Kreislaufschock Organschädigungen, unter anderem am Herzmuskel. Als die Patientin nach mehreren Stunden notfallmässig ins Kantonsspital St. Gallen verlegt wurde, war es zu spät. Sie starb im Kantonsspital. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: «Der Tod der Patientin war vermeidbar», heisst es in der Anklage.

Ärzte-Pfusch: Warum der Staat so selten anklagt

Laut Schätzungen gibt es bei jedem 10. Spitalbesuch einen kritischen Zwischenfall. Also eine unvorhergesehene Begebenheit, die für den Patienten eine Schädigung zur Folge hat. Doch medizinisches Personal wird für seine Fehler so gut wie nie belangt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Mehr

(sda/galc;schubeca)