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Schweiz

BVK: Anzeige wegen Informationsleck

Dienstag, 28. August 2012, 19:49 Uhr

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) BVK des Zürcher Kantonsparlaments hat eine Anzeige eingereicht. Grund dafür sind Informationen aus dem geheimen PUK-Bericht, welche der Zürcher «Tages-Anzeiger» am Dienstag vorab veröffentlicht hat.

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Gegen sechs Personen aus dem Umfeld der BVK wird derzeit prozessiert. keystone

Wie die PUK BVK mitteilte, klagt sie bei der Oberstaatsanwaltschaft wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Sie verurteile die Vorgehensweise des «TA», schreibt die Kommission. Dadurch werde «die ungehinderte Arbeit der PUK BVK im Interesse des Kantons und der Allgemeinheit beeinträchtigt».

Die Anzeige ist «gegen Unbekannt» gerichtet, wie Kommissionspräsident Markus Bischoff (AL) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Es ist bereits das zweite Mal innert einem Jahr, dass die PUK BVK nach einer Publikation des «TA» juristische Schritte einleitet.

Am 8. November 2011 hatte die Zeitung über ein geheimes Gutachten berichtet, das die Kommission in Auftrag gegeben hatte. Sie erstattete auch damals Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisse und anderer Delikte.

Ausdrücklich auf Geheimhaltung hingewiesen 

Dieses Mal nun geht es um den Entwurf des PUK-Berichts zur BVK-Affäre. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs hatte die Kommission vor den Sommerferien 15 Personen sowie dem Regierungsrat den ganzen Bericht, zehn weiteren Personen Auszüge daraus zur Stellungnahme zugestellt.

Alle seien «ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht» worden, dass der Bericht geheim sei. Nach Plan der PUK BVK wird diese Mitte September den Bericht definitiv verabschieden und ihn Anfang Oktober dem Kantonsrat zustellen und veröffentlichen.

Urteil gegen Anlage-Chef im Oktober

Auch die Medien sollten Anfang Oktober informiert werden. Angesichts dieses Terminplans sei die Berichterstattung im «TA» vom Dienstag «für die PUK BVK absolut nicht nachvollziehbar», so die Mitteilung. Insbesondere könne sich die Zeitung nicht darauf berufen, sie habe damit Transparenz schaffen wollen.

Die PUK BVK war vom Kantonsparlament 2010 eingesetzt worden, um die Bestechungsvorwürfe gegen den früheren Anlagechef der kantonalen Personalvorsorge (BVK) zu klären. Das Gerichtsverfahren gegen diesen ist zurzeit hängig. Die nächsten Verhandlungen finden Mitte September statt, das Urteil wird voraussichtlich im Oktober eröffnet. Mit dem Anlagechef sind fünf weitere Personen angeklagt.

(sda/maiu;mery)