Schweiz
Asyl-Massnahmen des BFM zeigen Wirkung
Die vor einer Woche angekündigten besonderen Massnahmen bei Asylgesuchen aus Ländern, die für die Schweiz kein Visum brauchen, zeigen offenbar Wirkung. Seit Wochenfrist haben sich bereits 140 Personen zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland gemeldet, wie das Bundesamt für Migration gegenüber «SF Online» bestätigte.
Das BFM behandelt seit neuestem Asylgesuche aus so genannten «verfolgungssicheren europäischen Staaten» mit höchster Priorität. So wird im Empfangs- und Verfahrenszentrum Basel innert 48 Stunden über alle Fälle erstinstanzlich entscheiden, bei denen es nach der Anhörung keiner weiteren Abklärungen bedarf. Dabei geht es namentlich um Staatsangehörige aus Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina. Hier wurde die Visumspflicht 2009 respektive 2010 in Übereinstimmung mit der EU für den ganzen Schengenraum aufgehoben.
Das neue Verfahren wurde offenbar nötig, weil eine markante Zunahme der Asylgesuche von Personen aus den so genannten «safe countries» festgestellt wurden. So stellten im ersten Halbjahr insgesamt 4593 Personen aus Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien in der Schweiz ein Asylgesuch. Gleichzeitig wurde 20 Personen Asyl gewährt – dies ist eine Anerkennungsquote von rund 0,5 Prozent. Diese Personen haben somit kaum Chancen, in der Schweiz Asyl zu erhalten.
«Buschtelefon-Effekt»
Die besonderen Massnahmen schlagen sich offenbar auch in den allerneuesten Zahlen nieder. Seit der Einführung des 48-Stunden-Verfahrens – also seit einer Woche – haben sich 140 Personen zur freiwilligen Rückkehr angemeldet oder sind bereits ausgereist. Die Anzahl der Gesuche aus den «safe countries» sind zudem deutlich zurückgegangen. Dies bestätigte auch BFM-Sprecherin Gaby Szöllösy gegenüber «SF Online»
Dieser Erfolg ist wohl auch einem «Buschtelefon-Effekt» geschuldet, auf den das BFM bewusst setzt. So wurde die Medienmitteilung vom letzten Dienstag in den Sprachen aus den «verfolgungssicheren Staaten» kommuniziert. Man hoffe darauf, dass sich die äusserst niedrige Anerkennungsquote in den betroffenen Ländern herumspricht und somit Personen davon abhält, überhaupt ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen.
Folgende Massnahmen sind vorgesehen
Vorgespräch: Damit die Asylbewerber aus diesen Staaten wissen, mit welchen Nachteilen sie bei Einreichung eines Asylgesuchs zu rechnen haben, führen die Mitarbeiter des BFM mit ihnen bei ihrer Ankunft ein kurzes Vorgespräch und geben ihnen ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen über die getroffenen Massnahmen ab.
Streichung der Rückkehrhilfe: Personen aus den visumsbefreiten Balkanstaaten sind seit der Visumbefreiung von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen. Neu zahlt das BFM den Asylsuchenden aus diesen Staaten auch kein Reisegeld mehr aus.
Einreiseverbot: Bei abgelehnten Gesuchen von Personen aus visumsbefreiten europäischen Staaten, welche die Ausreisefrist ungenutzt verstreichen lassen, wird in der Regel ein Einreiseverbot verfügt.
(sf/agenturen/horm;falt)






