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Anders Breivik geht nicht in Berufung

Freitag, 24. August 2012, 10:07 Uhr, Aktualisiert 20:32 Uhr

Anders Behring Breivik muss für 21 Jahre ins Gefängnis. Ein Osloer Gericht hat ihn für zurechnungsfähig erklärt. Damit bekommt Breivik das Urteil, welches er wollte. Den Richterspruch will er weder akzeptieren noch anfechten.

Das Urteil fiel einstimmig. Nach Ende der Haftstrafe (der Höchststrafe in Norwegen) kann eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden. Breivik ist für den gewaltsamen Tod von 77 Menschen in Oslo und auf der Insel Utøya verantwortlich.

Breivik, in schwarzem Anzug, betrat den Gerichtssaal mit einem Lächeln. Als ihm die Handschellen abgenommen wurden, reckte er die Faust zum rechtsextremen Gruss. Dem Entscheid der Richter hörte er mit einem zufriedenen Lächeln zu.

Sonderkorrespondent Erwin Schmid zum Urteil (Tagesschau, 24.08.2012 19.30 Uhr)

Der Rechtsradikale hatte auf keinen Fall zum Geisteskranken erklärt werden wollen. Die Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt. Nach der rund siebenstündigen Verkündung kündigte der 33jährige an, nicht in Berufung gehen zu wollen. «Ich erkenne das Gericht nicht an.» Daher könne er den Richterspruch weder akzeptieren noch anfechten.

Auch die Staatsanwaltschaft, die auf unzurechnungsfähig plädiert hatte, verzichtete auf eine Berufung. Es gebe keinen Grund, den Fall weiterzutragen, sagte Staatsanwalt Svein Holden. Anderenfalls hätte der Prozess vor dem höchsten norwegischen Gericht neu aufgerollt werden müssen. Rechtskräftig wird das Urteil aber erst nach einer Frist von zwei Wochen.

Details zu jedem einzelnen Opfer

Die Richter gingen nach dem Urteilsspruch zuerst auf Breiviks Biographie ein und zeichneten detailliert Breiviks «Manifest» nach. Das Urteil geht dabei sowohl auf den «ideologischen» Unterbau ein, den Breivik im Wesentlichen aus dem Internet zusammenkopiert hatte, wie auch auf die eigentliche Anschlagsvorbereitung.

In dem 1500-seitigen Dokument, das Breivik unmittelbar vor den Anschlägen im Internet veröffentlichte, rechtfertigt er seine Tat ausführlich. Als Tatmotiv nannte der rechtsradikale Attentäter, der sich als «Krieger» betrachet, Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten. Ihnen wirft er vor, die abendländische Kultur zu verraten.

Bild Anders Behring Breivik im Gericht.
Breivik selbst hatte verlangt, für zurechnungsfähig erklärt zu werden. keystone

Breivik hat die Taten stets zugegeben. In seinem Geständnis bezeichnete der inzwischen 33jährige die Morde als «grausam, aber notwendig». Dennoch plädierte er auf Freispruch wegen «Notwehr», da er mit seinen «präventiven Angriffen» das norwegische Volk, dessen Kultur und Land vor einer drohenden Islamisierung habe bewahren wollen.

Gefasste Angehörige

Die Angehörigen der Opfer haben gefasst auf den Richterspruch reagiert. Im Gerichtssaal war es sehr still. Sie wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Als Richter Arne Lyng eine Passage verlas, in der die Schicksale von Breiviks Opfern im Osloer Regierungsviertel  geschildert wurden, stützten sich die Angehörigen gegenseitig.

Die Richter schilderten im Folgenden detailliert den Tathergang, wie die Opfer ums Leben kamen und wie sie aufgefunden wurden. Breivik verfolgt dies alles scheinbar ungerührt. Während die Richter die 90 Seiten lange Urteilsbegründung verlasen, machte er sich immer wieder Notizen und sprach leise mit seinen Verteidigern.

Richterin verkündet Urteil gegen Breivik. (Engl. Simultanübersetzung)

«Bedenklich, von Schuldfähigkeit freizusprechen»

Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit stand im Zentrum des Prozesses. Zwei Gutachten waren zu unterschiedlichen Schlüssen gekommen. Wäre Breivik für unzurechnungsfähig erklärt worden, hätte er jährlich einen Antrag auf Entlassung stellen können – für viele Angehörige war dies eine kaum zu ertragende Vorstellung.

Sie halte es für «prinzipiell bedenklich, Verbrecher von Schuldfähigkeit freizusprechen, indem man ihre Gesinnung für krankhaft erklärt», sagte Richterin Arntzen in ihren ausführlichen Erwägungen zu der Frage. Gleiches gelte für Verbrecher, «die keine Behandlung nötig haben».

Dennoch sagte Arntzen in der Begründung, eine Strafe solle nicht ausschliesslich etwas Schmerzhaftes sein, sondern auch ein Weg zurück in die Gesellschaft. Mit dem Urteil «unzurechnungsfähig» wäre Breivik dieser Weg versperrt worden.

Kritik an Gutachten

Breivik habe keine Zwangsvorstellungen im klinischen Verständnis gezeigt, und er habe die politische Motivation seiner Taten glaubhaft gemacht. Unter anderem betonte das Gericht zudem Breiviks Fähigkeit, seine detaillierten Anschlagspläne geheim zu halten – etwas, was mit dem Konzept der Unzurechnungsfähgikeit nur schwer vereinbar sei.

In diesem Zusammenhang kritisierte das Gericht auch ein Gutachten, das Breivik Unzurechnungsfähigkeit attestiert hatte. Breiviks Äusserung, er befinde sich im Bürgerkrieg, müsse beispielsweise nicht zwingend als Anzeichen für eine Psychose gewertet werden, sondern könne auch im politischen Kontext gesehen werden.

Massive Kritik am Sicherheitsapparat

Die Anschläge im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya mit 77 Toten im Juli 2011 hatten das ganze Land zutiefst erschüttert.

Doch auch Polizei und Geheimdienste kamen im Zug der Untersuchung massiv unter Druck. So waren in ganz Oslo zum Zeitpunkt der Bombenexplosion im Regierungsviertel nur gerade vier Polizisten im Einsatz. Ein Mail-Alarm ging ins Leere, weil die Zieladresse nicht exisitierte. Und als Polizeieinheiten schliesslich Richtung Utøya ausrückten, fuhren sie zuerst zur falschen Insel.

Erleichtert: Norwegen atmet auf

«Erleichtert», «zufrieden» oder einfach «fertig» - so haben viele Norweger auf das Urteil gegen Massenmörder Anders Behring Breivik reagiert. Die Zeitung «Aftenposten» hatte auf ihrer Internetseite nach dem Wort gefragt, das am besten zur Gefühlslage passe. Schon kurz nach der Urteilsverkündung hatten mehr als 1200 Menschen das Wort «erleichtert» angeklickt.

Die Kritik umfasste aber nicht nur die Mängel im unmittelbaren Umfeld der Anschläge, sondern auch im Vorfeld. So wurden zwar die Käufe Breiviks von gefährlichen Chemikalien im Ausland für den Bombenbau registriert und dem polizeilichen Nachrichtendienst gemeldet. Dieser aber ging den Vorwürfen nicht nach.

Politisch verantwortlich ist letztlich die rot-grüne Regierung von Ministerpräsident Jens Stoltenberg. Stoltenberg hat die Kritik akzeptiert. Ein Rücktritt stand jedoch nie ernsthaft zur Debatte – viele Norweger waren der Ansicht, damit würde man Breivik nur zu einem Triumph verhelfen.

(agenturen/schl/mery;fasc;maiu)