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Schweiz

Polizei- und Justizdirektoren gegen DNA-Test bei Asylsuchenden

Carmen Gloria Godoy
Donnerstag, 23. August 2012, 18:53 Uhr

DNA-Proben aller 40'677 Asylsuchenden in der Schweiz für 9 Mio. Franken: Das hatte ein Polizeidirektor im Kampf gegen Kriminalität gefordert. Dieser Idee haben die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren nun einen Riegel geschoben.

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Einbruchdiebstähle im Jahr 2011: Diese Grafik zeigt, die Anzahl Einbrüche in der Schweiz sowie im Kanton BS und die Anzahl der Fälle, die mit Hilfe von DNA-Spuren aufgeklärt wurden. Quelle: stawa bs, ejpd

Der Kanton Jura erlebe einen «explosionsartigen Anstieg» von Straftaten durch Asylbewerber, vor allem bei Taschendiebstählen sowie bei Haus- und Fahrzeugeinbrüchen, hatte der jurassische Polizeikommandant Olivier Guéniat in der Sonntagspresse gesagt. In acht Schweizer Kantonen (AG, BE, JU, NE, SG, TI, VS, ZH) war die Zahl der monatlich festgenommenen Asylsuchenden im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um über 77 Prozent gestiegen.

Um der massiven Zunahme von Delikten durch Asylsuchende Herr zu werden, schlug Guéniat vor, die DNA aller Asylbewerber zu erfassen.

Von dieser Idee nichts wissen wollte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Es bestünden rechtliche Bedenken, sagte KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger dem Schweizer Fernsehen. Zudem sei das Vorhaben zu teuer und zu aufwändig. Stattdessen sollen die bereits bestehenden Möglichkeiten (zur Kriminalitätsbekämpfung bei Asylbewerbern) voll ausgeschöpft werden.

DNA: Teuer und aufwändig

Damit die Erfassung von DNA-Daten von Menschen überhaupt Sinn macht, braucht es DNA-Spuren von den Tatorten, die mit den Daten verglichen werden können.

«Grundsätzlich rücken die Kriminaltechniker bei allen Einbrüchen aus und sichern Spuren», sagt Peter Gill, Mediensprecher der baselstädtischen Staatsanwaltschaft, zu «SF Online». In den meisten Fällen finde man Spuren. Aber nicht jede Spur ergebe ein verwertbares Profil, so Gill.

Ob DNA-Material am Tatort gefunden wird oder nicht: Die Auswertung der Spuren ist teuer.

«Die Auswertung der DNA einer Person kostet 220 Franken. Die Auswertung von Spuren an Objekten am Tatort kostet pro Spur 440 Franken», so Gill.

Ende Dezember 2011 waren 40'677 Personen in der Schweiz im Asylprozess. Mit Basler Preisen würde die Auswertung der DNA aller Asylsuchenden also 8,9 Millionen Franken kosten, Personalkosten nicht miteinberechnet.

«Je nach Fall werden jedoch mehr als eine Spur bearbeitet oder noch spezielle Untersuchungen, zum Beispiel zur Spurenart in Auftrag gegeben», sagt Beate Balitzki, forensische Genetikerin am Basler Institut für Rechtsmedizin (IRM), zu «SF Online». Das IRM wertet DNA-Spuren für die Strafverfolgungsbehörden aus.

Werden bei einem Einbruch mehrere Spuren, beispielsweise an Fenstern, Türen oder Tresor genommen, vervielfältigen sich die Kosten einer DNA-Analyse entsprechend.

DNA von 132'851 Personen erfasst

Die forensischen DNA-Profile werden in der nationalen Datenbank «Codis» (Combined DNA Index System) gespeichert und bearbeitet. Ende 2011 enthielt «Codis» 132'851 Personenprofile und 35'580 Tatortspuren.

Dem Schutz der Persönlichkeitsrechte wird dabei höchster Stellenwert eingeräumt, wie es auf der Internetseite des Bundesamtes für Polizei (fedpol) heisst. Der sichere Datentransfer wird mit einer eigens für diesen Zweck erstellten Kommunikationsplattform sichergestellt.

Die Erfassung von DNA-Profilen, die im Laufe eines Strafverfahrens ausgewertet werden oder zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen verwendet werden, werden im DNA-Profil-Gesetz geregelt.

DNA-Proben aller Asylbewerber fallen aber nicht unter dieses Gesetz. Für die allgemeine DNA-Erfassung müsste das Parlament in dem Fall zuerst eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen.

Naturgemäss geht es der Strafverfolgungsbehörde darum, Delikte aufzuklären. Zum Vorschlag des jurassischen Polizeikommandanten meint Gill darum: «Als Strafverfolgungsbehörde sind wir in jedem Fall froh, wenn eine DNA vorliegt, egal, von wem sie stammt. Je mehr DNA-Spuren vorliegen, desto besser stehen die Chancen, ein Delikt aufklären zu können.»

Anzahl Identifikationen durch Analyse von DNA-Profilen im Jahr 2011 (Quelle: fedpol)

Tötung 38
Körperverletzung 161
Gefährdung des Lebens 12
Freiheitsberaubung/Entführung 4
Diebstahl 827
Einbruchdiebstahl 2311
Raub 162
Sachbeschädigung 198
Betrug 20
Drohung 13
Sex. Handlungen mit Kindern 9
Sexuelle Nötigung 88
Brandstiftung 27
Betäubungsmittel-Delikte 309
Raufhandel 14
Exhibitionismus 16
Fahrerflucht nach Unfall mit Verletzten/Toten 13
Unbefugte Datenbeschaffung/Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen 36
Erpressung 1
Sprengstoffgesetz 1
Diverse 58
Total 4318

Es ist unbestritten, dass mit Hilfe von DNA Delikte aufgeklärt werden können. Das sagt auch die forensische Genetikerin. Doch wie steht es um die Rechte von zehntausenden Menschen, die 2011 in der Schweiz Asyl beantragten?

Wer kann ein Flüchtling sein?

Art. 3 im Asylgesetz sagt:

1. Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.

2. Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen.

«Auf der einen Seite wäre jeder Asylsuchende potentiell verdächtig. Nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen könnten damit verletzt sein. Eine ganze Personengruppe würde diskriminiert und herabgesetzt», sagt Urs Saxer, Professor für Rechtswissenschaft an der Uni Zürich, zu «SF Online».

«Wer würde denn zu dieser Gruppe gehören – auch Jugendliche und Kinder?», fragt Saxer.

Und wenn die Deliktsrate aller Burmesen krass ansteigt?

«Und was passiert, wenn festgestellt wird, dass beispielsweise die Kinder von Eltern, die 24 Stunden arbeiten plötzlich viel mehr Straftaten begehen als Kinder, bei denen dies nicht der Fall ist? Und wenn die Kriminalitätsrate von Burmesen krass ansteigt?»

Diese Fragen zeigen, dass mit der Erfassung aller DNA-Daten von Flüchtlingen die Gefahr gross wäre, dass der Eingriff in die persönliche Freiheit dieser Personengruppe willkürlich und damit unrechtmässig wäre. Dies und die drohende Kostenexplosion hat dazu geführt, dass die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren von der Idee «Asylsuchende zum DNA-Test» nichts wissen wollten.