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Verteidiger: «Breivik kann mit vorzeitiger Haftentlassung rechnen»

Donnerstag, 23. August 2012, 17:03 Uhr, Aktualisiert 24.08.2012, 3:52 Uhr

Eine Nation hält den Atem an: Heute fällt in Norwegen das Urteil gegen den Massenmörder Anders Breivik. An der Schuld des Angeklagten, der keine Reue kennt, besteht kein Zweifel. Die Frage lautet nur: Gefängnis oder Psychiatrie? Und: Wie lange?

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Zurechnungsfähig oder nicht: Diese Frage hat das Osloer Gericht letztlich zu beantworten. Von der Einschätzung der Richter hängt ab, ob der 33jährige Anders Behring Breivik für seine Attentate vom 22. Juli 2011 mit 77 Toten ins Gefängnis kommt oder in die geschlossene Psychiatrie.

Volkes Wunsch ist klar: Eine breite Mehrheit wünscht sich Breivik hinter Gittern. Er soll für seine Taten büssen – denn die Anschläge im Osloer Regierungsviertel und auf ein sozialdemokratisches Jugendlager auf der Fjordinsel Utøya haben das ganze Land zutiefst erschüttert.

Schuldig ja – aber ist Breivik zurechnungsfähig?

In dem zehnwöchigen Prozess ging es nicht um Schuld oder Unschuld. Breivik hatte die Morde ohne jede Reue gestanden und als «grausam, aber notwendig» bezeichnet. Als Tatmotiv nannte der rechtsradikale Attentäter Hass auf den Islam und die regierenden Sozialdemokraten.

Urteil im Fall Breivik erwartet (10vor10 23.08.2012)

Unmittelbar vor dem Massaker hatte er ein 1500 Seiten langes Manifest mit seinen kruden Thesen ins Internet gestellt. Wie einer seiner Anwälte, Tord Jordet, vor dem Urteil noch einmal betonte, möchte Breivik selbst unbedingt für zurechnungsfähig erklärt werden: «Er ist nicht sehr nervös.»

Doch die Staatsanwaltschaft hatte auf unzurechnungsfähig plädiert. Es sei «schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie». Zwei Gutachten waren zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Nun wird mit Spannung erwartet, welcher Linie die Richter folgen.

Wie behält man Breivik hinter Gittern?

Verhängen sie eine Haftstrafe, sind das in Norwegen im Höchstfall «nur» 21 Jahre. Dazu kann das Gericht allerdings Sicherungsverwahrung («forvaring») anordnen, die unbegrenzt alle fünf Jahre verlängert werden kann – Breivik könnte also auch im norwegischen Rechtssystem, das kein lebenslänglich kennt, bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben.

Bild Blick durch Zaun auf Staatsgefängnis Ila
Breivik lebenslang hinter Gittern zu halten, ist nach norwegischem Strafrecht schwierig. reuters

Landet Breivik aber in der Psychiatrie, kann er einmal im Jahr seine Entlassung beantragen – eine kaum zu ertragende Vorstellung für die Überlebenden des Massakers und die Hinterbliebenen der Opfer. Norwegische Zeitungen berichteten kürzlich über ein Gesetz als Ausweg, das es erlaubt, einen geheilten Straftäter aus der Psychiatrie ins Gefängnis zu überführen. Dann, wenn die Gefahr besteht, er könne seine Straftat wiederholen.

Doch Verteidiger Geir Lippestad hat die Norweger bereits vorsorglich gewarnt: Egal ob Gefängnis oder Psychiatrie - «wir müssen uns darauf vorbereiten, dass Breivik eines Tages wieder freikommen kann».

Breivik hat bereits durch seinen Anwalt ankündigen lassen, nach dem Urteil eine Erklärung verlesen zu wollen. Halten ihn die Richter für unzurechnungsfähig, wird erwartet, dass er Berufung einlegt. Dann müsste der Fall vor dem höchsten norwegischen Gericht noch einmal neu aufgerollt werden.

(sdap/falt;mery)