Inhalt

Schweiz

Kritik von Franz Weber

Mittwoch, 22. August 2012, 15:51 Uhr, Aktualisiert 20:28 Uhr

Die Verordnung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative tritt erst auf 1. Januar 2013 in Kraft. Für die Initianten wird mit diesem Entscheid des Bundesrats der Volkswillen «mit Füssen getreten». Mit dem Inhalt zeigen sie sich nur teilweise zufrieden. Positiv fällt die Beurteilung bei den Tourismusregionen aus.

Bild

Grundsätzlich einverstanden sind die Initianten mit der gewählten Definition des Begriffs Zweitwohnung. Wie Bundesrätin Doris Leuthard ausführte, fallen darunter Wohnungen, die nicht durch Personen mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde genutzt werden. Ausnahmen gelten etwa für Studierende. Diese Definition erlaube eine klare Abgrenzung und erfülle damit das Ziel der Initiative: der Kampf gegen kalte Betten.
 
Auch mit den Bestimmungen zur Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen zeigten sie sich grösstenteils einverstanden. Verglichen mit dem ursprünglichen Verordnungsentwurf würden die Bedingungen, unter denen eine solche Umnutzung möglich ist, präziser bezeichnet. Damit werde das Risiko von Missbräuchen minimiert.

9 Monate Verspätung
 
Besonders «stossend und inakzeptabel» ist aus Sicht der Initianten allerdings der Umgang mit Sondernutzungsplänen. Bauten, die unter diese Pläne fallen, sollen gemäss Verordnung auch erstellt werden können, wenn die Baubewilligung zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht vorlag.
 
Den Entscheid, die Verordnung erst per 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen, führen die Initianten auf den Druck der Gegner zurück, dem der Bundesrat nachgegeben habe. Diese Aufschiebung ziehe nun eine «unglaubliche juristische Bürokratie nach sich».

Mit zahlreichen Einsprachen will Umweltschützer Franz Weber den Bauboom von Zweitwohnungen behindern.

 
Dafür sorgen die Stiftung Franz Weber und ihr Verein Helvetia Nostra gleich selber. Zusammen mit Privatpersonen habe man bisher über 700 Baubewilligungen angefochten, die «in eindeutiger Missachtung des Volkswillens eingereicht wurden». 516 dieser Verfahren entfallen auf den Kanton Wallis.

Rechtssicherheit

In den Tourismusregionen rechnet man nach dem Entscheid des Bundesrates nochmals mit einer markanten Zunahme von Baugesuchen. Ansonsten zeigt sich Konferenz der Gebirgskantone zufrieden. Die Verordnung bringe eine Besitzstandgarantie für die bereits bestehenden Zweitwohnungen.

Auch die Möglichkeit einer Umnutzung von unrentablen Hotelbetrieben in Zweitwohnungen wird von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) begrüsst. Für bereits bewilligte Bauten, wie beispielsweise das Ferienresort in Andermatt, bringe das nun eine Rechtssicherheit.

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) erachtet die Verordnung als vernünftig. Sie leiste einen realistischen Beitrag zumindest zur Minderung der grössten volkswirtschaftlichen Schäden, welche die Initiative in den Berg- und Tourismusregionen verursacht.

Begrüssenswert erachtet der SBV, dass der Umbau von Rustici und Maiensässen erlaubt bleibt, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

(sda/blur/coro; fref)