Schweiz
Datenschützer geht gegen Datenlieferung an USA vor
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat bei den Banken interveniert, welche Mitarbeiterdaten an die USA lieferten. Er droht damit, beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.
«Ich habe grosse Zweifel daran, ob die Herausgabe der Mitarbeiterdaten rechtens war», sagte Thür in einem Interview vom «Tages-Anzeiger» und «Bund».
Die Bundesanwaltschaft hatte vor wenigen Tagen bekannt gegeben, dass die Herausgabe der Mitarbeiterdaten vorderhand kein Strafverfahren zur Folge hat. Zu dieser strafrechtlichen Beurteilung habe er nichts hinzuzufügen, sagte Thür im Interview. Doch zivilrechtlich sei die Sache damit nicht vom Tisch.
Rechtmässigkeit klären
Der Datenschützer hat deshalb Ende letzter Woche den elf betroffenen Banken einen Brief geschrieben. Darin sei ihnen eröffnet worden, dass er zur Überprüfung der Rechtmässigkeit der Datenübermittlung eine Sachverhaltsabklärung durchführe. «Bis zum Vorliegen des Ergebnisses verlangen wir, dass die Banken keine weiteren Mitarbeiterdaten an die USA liefern», sagte Thür. Es sei denn, gegen einen Mitarbeiter laufe ein Strafverfahren.
Die Banken sollen noch in dieser Woche einen umfangreichen Fragenkatalog erhalten. Darin müssen sie Auskunft geben darüber, welche Daten sie mit welcher Rechtfertigung an die USA geliefert haben. Zudem müssen sie sicherstellen, dass keine weiteren Daten herausgegeben werden, bis die Rechtmässigkeit geklärt ist.
Ansichten differieren
Sollten die Banken dieser Forderung nicht nachkommen, so warnt Thür: «Wir haben die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.» Diesen Schritt werde er nach Durchsicht der Antworten prüfen.
Die Banken berufen sich bei der Datenherausgabe auf einen Bundesratsbeschluss, der diesen Vorgang erlaubt. Thür entgegnet, er habe «diesen geheimen Bundesratsbeschluss bis heute nicht gesehen».
Seinen Informationen zufolge sei den Banken klar gemacht worden, dass das Abwägen der zivilrechtlichen Verantwortung Sache der Banken bleibe. «Deshalb entlastet nach meinem heutigen Kenntnisstand der Bundesratsbeschluss die Banken höchstens in strafrechtlicher Sicht, nicht aber in zivilrechtlicher.»
Unbeteiligte wurden befragt
Zivilrechtliche Ansprüche könnten nach wie vor geltend gemacht werden, denn «man kann nicht einfach geltendes Recht ausser Kraft setzen». Schliesslich seien nicht nur E-Mails von Verantwortungsträgern übermittelt worden, sondern auch Namen von Leuten, die mit dem Amerikageschäft nur am Rande oder sogar überhaupt nichts zu tun hatten.
Kürzlich sei bekannt geworden, dass sogar Jugendliche bei ihrer Einreise in die USA angehalten und befragt worden seien – «es wurden also sehr wohl auch Unbeteiligte involviert».
Reaktion Eveline Widmer-Schlumpf
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf verteidigt die Linie des Bundesrats in einem Interview mit den Westschweizer Zeitungen «24 heures» und «Tribune de Genève».
Wenn der Bundesrat die Datenherausgabe verweigert hätte, wäre er das Risiko eingegangen, Arbeitsplätze zu zerstören, sagte Widmer-Schlumpf. Der Fall der St. Galler Privatbank Wegelin hätte sich ihrer Einschätzung nach zwei- oder dreimal wiederholen können.
Auch zum Fall der Jugendlichen nahm Widmer-Schlumpf Stellung. Derzeit werde viel kolportiert, das schwer zu verifizieren sei, sagte sie.
Medienberichten zufolge seien zwei Kinder eines Angestellten einer Genfer Bank am amerikanischen Zoll befragt worden, sagte sie. Man habe versucht, den Sachverhalt mit Schweizer Diplomaten in den USA zu ermitteln und mit der betroffenen Familie in Kontakt zu treten. Bis anhin habe man aber noch keine Informationen.
(sda/mery; buet)



