Schweiz
Bundesrat gegen qualmende Zigaretten
Zigaretten dürfen nicht mehr qualmen, wenn an ihnen nicht gezogen wird und Spielzeug muss höheren Sicherheitsauflagen genügen. Der Bundesrat hat fünf Verordnungen der EU-Gesetzgebung angepasst und dabei den Schutz der Konsumenten verbessert.
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Mit den Änderungen der Rechtsnormen will die Regierung verhindern, dass es wegen unterschiedlicher Gesetzesbestimmungen zu Behinderungen im Handel mit der EU kommt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte.
Insgesamt fünf Verordnungen, die am 1. Oktober 2012 in Kraft treten, hat der Bundesrat der Gesetzgebung in der EU angepasst.
Schutz bei Zigaretten und Kinderspielzeugen
So darf bei Zigaretten künftig in drei von vier Fällen automatisch kein Rauch mehr aufsteigen, wenn der Raucher nicht mehr daran zieht. Diese Bestimmung in der Tabakverordnung soll die Brandsicherheit erhöhen und damit die Zahl der Brandverletzten und -toten senken. Hersteller und Importeure erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten. In der EU gelten die Regeln seit November 2011.
Mehr Änderungen zur Anpassung an das EU-Recht waren nötig, um die Sicherheit von Spielzeugen strenger zu regeln. Dafür revidierten der Bundesrat und das Innendepartement (EDI) mehrere Verordnungen zu Spielzeugen, Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Reagiert wird auf neue Erscheinungen wie computergesteuerte Spielzeuge, solche mit Laser sowie solche aus neuen Stoffen und Materialien.
CE-Zeichen wird nicht übernommen
Die Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen soll etwa einfacher werden. Hersteller, Importeure und Händler müssen genauer aufzeigen, auf welchem Weg ein Spielzeug in die Schweiz gelangt ist, so dass die Verantwortung nicht abgeschoben werden kann. Hersteller und Importeur müssen mit Adresse auf dem Spielzeug vermerkt sein. Zudem sind die Sicherheitsanforderungen im chemischen Bereich gestiegen.
Allerdings übernimmt die Schweiz nicht alle Bestimmungen der EU. Das «CE Zeichen», das in der EU dafür bürgt, dass gewisse Anforderungen erfüllt sind, wird deshalb in der Schweiz weiterhin keine rechtliche Bedeutung haben. Dagegen wehrte sich die Europäische Kommission, wie das BAG mitteilte.
Ebenfalls angepasst wurde die Verordnung über kosmetische Mittel. Auch diese Änderung nimmt die Schweiz aufgrund von bilateralen Abkommen mit der EU vor.
(sda/godc;mery)



