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Brite stirbt nach vergeblichem Kampf um Sterbehilfe
Der Oberste Gerichtshof in London hat Tony Nicklinson vor knapp einer Woche verboten, seinem Leben mit Sterbehilfe ein Ende zu setzen. Jetzt ist der pflegebedürftige Brite mit dem Locked-In-Syndrom offenbar eines natürlichen Todes gestorben.
Tony Nicklinson wurde 58 Jahr alt. Er ist in seinem Haus in der Grafschaft Wiltshire friedlich eingeschlafen, teilte seine Familie mit. In den vergangenen Tagen habe er an einer Lungenentzündung gelitten, worauf sich sein Gesundheitszustand drastisch verschlechterte. Laut seinem Anwalt hat Nicklinson nach dem negativen Urteil von letzter Woche auch das Essen verweigert.
Nicklinson wollte in Berufung gehen
Der Brite hatte das seltene Locked-In-Syndrom. Menschen mit dieser Krankheit sind zwar bei Bewusstsein, können aber kaum kommunizieren. 2005 erlitt Nicklinson einen Schlaganfall. Danach war er vom Hals hinab gelähmt. Vor Gericht hat er dafür gekämpft, dass er mit Hilfe von Ärzten sterben kann. Letzte Woche hat das Gericht diesen Antrag abgelehnt. Nicklinson wollte aber in Berufung gehen.
Das Gerichtsurteil machte geltend, dass die Erlaubnis zur Sterbehilfe für Nicklinson eine Gesetzesänderung benötigt hätte. «Eine Entscheidung, diese Forderungen zu erlauben, würde Folgen haben, die weit über diesen Fall hinausreichen», hatte der Richter erklärt
Gesetzesänderung nicht im Interesse der Gesellschaft
Der Fall von Tony Nicklinson hat für kontroverse Diskussionen um Sterbehilfe gesorgt. «Ich bin traurig, dass das Gesetz mich zu einem Leben in wachsender Unwürde und in Leiden verurteilen will», hatte Nicklinson nach dem Urteil mitgeteilt. Er fühle sich wie «lebendig in einem Alptraum gefangen».
Bilder zeigten ihn weinend. Eine seiner zwei erwachsenen Töchter hatte erklärt, die Alternative sei, dass ihr Vater nicht mehr esse und trinke: «Aber warum muss er sich verhungern lassen, wenn er doch in einem sicheren Zuhause sterben könnte, umgeben von Menschen, die ihn lieben?»
Organisationen wie die Ärztegewerkschaft British Medical Association hatten das Urteil hingegen begrüsst. Sie betonten, der grösste Teil der Patienten, die am Locked-In-Syndrom litten, wolle nicht sterben – eine Gesetzesänderung sei nicht im Interesse der Gesellschaft.
Polizei untersucht Tod nicht
Anders als bei vorherigen Fällen ging es bei Nicklinson juristisch gesehen nicht ausschliesslich um Beihilfe zum Selbstmord. Der 58jährige wäre wegen seiner Lähmungen nicht fähig gewesen, beispielsweise selber tödliche Medikamente zu nehmen. Hätte ein Arzt oder Angehöriger sie ihm eingeflösst, hätte dieser sich des Mordes schuldig machen können.
Bereits 2004 hatte er eine Patientenverfügung unterschrieben. Darin stand, dass er keine lebenserhaltenden Massnahmen will, wie sein Anwalt erklärte.
Untersuchen will die Polizei den Tod von Nicklinson nicht. Es sei kein Fall für die Polizei oder den Gerichtsmediziner, weil ein Arzt die Todesurkunde unterzeichnet hatte.
(dpa/zinv;coro)






