Schweiz
VBS weiss nun über Waffenbesitzer Bescheid
Die Armee kann ab 1. September 2012 online auf die Waffeninformationsplattform Armada beim Bundesamt für Polizei (fedpol) zugreifen. Der Bundesrat hat die dazu nötige Bestimmung des revidierten Waffengesetzes auf diesen Termin in Kraft gesetzt.
Die Waffeninformationsplattform Armada enthält unter anderem Informationen darüber, wem die Polizeibehörden Bewilligungen oder Waffen verweigert oder entzogen haben. Bis anhin hatte die Armee darauf keinen Online-Zugriff. Die Informationen mussten in einem schwerfälligen und aufwändigen Verfahren übermittelt werden.
Die Armee entscheidet, welchen Armeeangehörigen sie eine Waffe überlässt oder entzieht. Die Informationen aus verschiedenen Datenbanken dienen ihr dabei als Entscheidungsgrundlage.
Anpassung an internationales Recht
Die neue Bestimmung ist Teil eines Pakets von Änderungen des Waffengesetzes, mit denen das UNO-Feuerwaffenprotokoll umgesetzt wird. Die übrigen Bestimmungen treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Mit der vorgezogenen Inkraftsetzung des Online-Zugriffs will der Bundesrat der Armee möglichst rasch zeitgerechte Informationen über ein mögliches Gefährdungspotenzial zur Verfügung stellen. Dadurch soll in Zukunft verhindert werden, dass ein Angehöriger der Armee eine militärische Waffe behalten kann, wenn ihm eine zivile Waffe entzogen oder der Waffenerwerbsschein verweigert wurde.
(sf/horm;engf)






