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Schweiz

Ärzte-Pfusch: Warum der Staat so selten anklagt

Dienstag, 21. August 2012, 13:58 Uhr

Die Beanstandungen medizinischer Massnahmen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dennoch wird bei «Kunstfehlern» nur sehr selten Strafklage erhoben. Die Ursachen dafür sind sehr unterschiedlich.

Seit gut zwei Monaten ist – wie letzte Woche bekannt wurde – der Schuldspruch gegen die Chefärztin der Gynäkologie-Abteilung des Spitals Wil SG rechtskräftig. Zwei Jahre auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung. Nach Komplikationen und einer Fehldiagnose war 2007 eine 34-jährige Mutter nach einer Totgeburt verstorben. Ende August und Anfang September stehen drei weitere Ärzte deswegen vor Gericht. Dass ein Strafrechtsprozess gegen eine medizinische Fachperson mit einem Schuldspruch endet, ist eine juristische Rarität.

Chefärztin bleibt: «Schweiz aktuell» vom 16.8.

Es ist nicht einfach, an verlässliche Zahlen zu sogenannten «Kunstfehlern» an Schweizer Gesundheits-Institutionen zu kommen. Daniel Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt in einem schriftlich geführten Interview mit «SF Online»: «Für die Schweiz bestehen keine Studien über die Häufigkeit von kritischen Zwischenfällen, die zu Schädigungen der Patienten führen.»

Ähnlich klingt es seitens der Ärzte-Vereinigung FMH. Auch die Verbindung verfügt laut Sprecher Maximiliano Wepfer über keine «Statistiken, die aussagen, wie viele strafrechtliche Massnahmen gegen medizinisches Personal ergriffen werden.»

Jeder Zehnte erlebt kritischen Zwischenfall

Zur Einschätzung des Problemausmasses greift man auf allerlei Studien zurück. So spricht Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit von im Ausland gemachten Untersuchungen, an denen man sich orientiere.

Demnach gehen Fachexperten in der Schweiz davon aus, «dass die Problematik und auch die Auftretenshäufigkeit von kritischen Zwischenfällen in der Schweiz nicht wesentlich von andern Ländern abweicht.»

Diese internationalen Studien errechnen eine durchschnittliche Auftretenshäufigkeit von 10 Prozent. Das bedeutet, jeder 10. Spitalbesuch geht mit dem Erleben eines kritischen Zwischenfalls einher. Also mit einer unvorhergesehenen Begebenheit, die für den Patienten eine Schädigung zur Folge hat.

Auf eine Comparis-Studie bezieht sich demgegenüber der neue Ombudsmann der Ärztegesellschaft des Kantons St. Gallen, Paul-Josef Hangartner. Demnach sei die Zahl der Kunstfehler deutlich tiefer als im EU-Raum, äusserte sich der Experte in einem Interview im «Toggenburger Tagblatt» vom vergangenen Juni. Dass die Fälle allgemein zunehmen, ist für ihn unbestritten.

Hans Zollinger-Kies, Ombudsmann des Verbands chirurgisch und invasiv tätiger Ärztinnen und Ärzte FMCH, betont: «Über die effektiven bzw die gemeldeten Schadenfälle haben die Haftpflichtversicherer und wir – d.h. FMH und FMCH – aus Perspektive der aussergerichtlichen Gutachtenstelle der FMH recht genaue Zahlen.» Sie würden belegen, dass die in den Medien gelegentlich aus den USA kolportierten und extrapolierten Zahlen über ärztliche Kunstfehler und ärztlich verursachte Todesfälle «weit weg von der Realität liegen». 

Richter mit Beisshemmungen

Für Margrit Kessler von der Stiftung SPO Patientenschutz ist der Fall klar. Medizinische Fehlleistungen und erfolgreiche juristische Widergutmachung stehen in der Schweiz zahlenmässig in keinem Verhältnis. «Medizinisches Personal wird für seine Fehler so gut wie nie belangt», sagt Kessler auf Anfrage von «SF Online».

Die Gründe dafür sind für SPO-Frau Kessler so einfach wie frappierend. Die in solchen Gerichtsfällen aufgebotenen Gutachter sind meist selber Ärzte. «Eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus», sagt Kessler.

Das gleiche Bild ergibt sich für die Stiftung auf der Seite der entscheidenden Richter. Kessler lokalisiert eine gewisse Beisshemmung der Urteilsinstanz, wenn es darum geht, gestandene Akademiker abzuurteilen.

Mehr Chancen aussergerichtlich und im Zivilprozess

Um diese Problematik zu entschärfen, wünscht sich Kessler einen Verzicht des Staates auf strafrechtliche Prozesse zugunsten zivilrechtlicher Abgeltung medizinischer Fehler. «In Strafrechtsprozessen nach Todesfällen werden die Angehörigen nicht miteinbezogen», erklärt Kessler, «die Leute wissen gar nicht worum es geht.»

Hat dann der strafrechtliche Prozess erst einmal mit einem Freispruch geendet, besteht für den Patienten eine noch kleinere Chance, zivilrechtlich zu Entschädigungen zu kommen.

Nicht alle Patienten-Schützer teilen Kesslers Ansichten vollumfänglich. Der Basler Rechtsanwalt und Spezialist für Patientenrecht Markus Schmid will das Problemfeld nach strafrechtlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkten unterschieden haben.

Auch für ihn machen strafrechtliche Vorstösse wenig Sinn. «Der Staat hat eigentlich gar kein Interesse an solchen Prozessen», sagt Schmid im Interview mit «SF Online». Entsprechend mangelhaft sei beispielsweise oft die Aktenwürdigung. FMCH-Ombudsmann Zollinger-Kies sagt zudem, Kunstfehlervorwürfe würden nur selten strafrechtlich erledigt, weil sich Patienten und ihre Vertreter in der Regel mit den Haftpflichtversicherungen aussergerichtlich einigen könnten. Verweigere die Haftpflichtversicherung eine Entschädigung an den Patienten, könne sich dieser eine neutrale Beurteilung über die aussergerichtliche Gutachtenstelle der FMH einholen: «Die FMH-Expertenmeinung wird von den Haftpflichtversicherern meist akzeptiert.» 

Gutachter schonen sich gegenseitig

Beisshemmungen bei Richtern oder systematische Mauscheleien zwischen Gutachter und behandelndem Arzt kann Patientenanwalt Schmid nicht bestätigen. Das Problem liegt für ihn eher noch bei den Beziehungen unter den Gutachtern selbst. Bei vielen Prozessen werden die Gutachten der Gutachter nämlich von Zweit-Gutachtern beurteilt. Je enger das Spezialgebiet sei, umso grösser die Gefahr, dass es sich die Gutachter untereinander nicht verscherzen wollen, erklärt Schmid.

Für Schmid ergeben sich die ungünstigen Verhältnisse für geschädigte Patienten aus verschiedenen Ursachen.

Zum Einen gebe es aufgrund des zunehmenden Leistungsdrucks im Gesundheitswesen immer mehr medizinisches Personal, «dem schlicht die emotionale Intelligenz fehlt.» Es gelänge diesen Personen nicht, den Patienten richtig wahrzunehmen, was nicht selten zu Fehlentscheidungen führe, so Schmid.

Ein weiteres Problem erweist sich für Schmid in der mangelhaften Auswahl von Experten. Da werde oft leichtfertig übersehen, in welchem Verhältnis ein Gutachter zum Fall und seinen Exponenten stehe.

Und schliesslich gehe es um die Art und Weise, wie Versicherungen als Vertreter der Beklagten vor Gericht agieren würden, erklärt Schmid. «Hier geht es um viel Geld und es wird auch knallhart mit gezinkten Karten gespielt».

Immer mehr Beanstandungen

Auch wenn der Patient im Zivilprozess ein hohes Kostenrisiko trägt, ist Schmid davon überzeugt, dass die Fälle in Zukunft weiter zunehmen werden.

Einerseits, weil Patienten Ärzte immer weniger als Halbgötter in Weiss, denn als Menschen betrachten, die einklagbare Fehler machen. Und andererseits weil viele Versicherer von medizinischen Institutionen automatische Rechtschutz-Angebote in ihren Policen platzieren.

(sf/from; meru)