Inhalt

Schweiz

Bundesrat und Kantone werben für Artikel zur Musikförderung

Montag, 20. August 2012, 12:48 Uhr, Aktualisiert 20:52 Uhr

Die Bildung in Musik soll als wichtiger Teil des kulturellen Lebens in der Schweiz gefördert werden. Mit diesem Argument unterstützen der Bundesrat und die kantonalen Erziehungsdirektoren den Verfassungsartikel für die Musikförderung.

«Die musikalische Bildung ist genauso wichtig wie Schreiben, Lesen und Rechnen», sagte Bildungs- und Kulturminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Gemeinsam mit der Präsidentin der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), Isabelle Chassot, lancierte er die Kampagne für die Abstimmung vom 23. September.

Über den neuen Verfassungsartikel wird am 23. September abgestimmt. (Tagesschau 20.8.2012, 19:30 Uhr)

Musik fördere nicht nur die geistigen und sozialen Fähigkeiten des Einzelnen, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft, sagte der SP-Bundesrat. Das zeige sich etwa an den vielen Festivals im ganzen Land, die viele Besucher anlockten. Zudem verbinde die Musik die Generationen.

Erleichterung über Gegenentwurf

Berset und Chassot zeigten sich erleichtert, dass nicht die Initiative «Jugend + Musik», sondern ein abgespeckter Gegenvorschlag vors Volk kommt. Dieser respektiere den Föderalismus und greife nicht in die Bildungshoheit der Kantone ein, sagten die beiden Freiburger Politiker.

Der Verfassungsartikel weist die Kantone unter anderem an, für die musikalische Bildung einen schweizweit einheitlichen Lehrplan auszuarbeiten. Kommt dieser nicht zustande, müsste der Bund eingreifen. Damit werden laut Chassot offene Türen eingerannt. Die Kantone seien längst daran, gemeinsame Ziele zu formulieren, sagte sie.

Die Arbeiten laufen, seitdem das Stimmvolk 2006 den Bildungsartikel mit der Forderung nach der Harmonisierung der Bildungsziele angenommen hat. Voraussichtlich 2014 sollen die Ziele schweizweit vergleichbar sein. Die Initianten wollen mit der Forderung einen besseren Musikunterricht an den Schulen erreichen.

Wer bezahlt die Rechnung?

Der Musikartikel hat aber nicht nur die schulische Bildung im Visier, sondern auch die ausserschulische. Diese wird heute oft privat in Musikschulen angeboten, organisiert und auch finanziert, wie Chassot zu bedenken gab. Entsprechend gross sind die Unterschiede, wie viel Schüler je nach Kanton und Gemeinde bezahlen müssen.

Wenn nun der Bund bei Annahme der Initiative die Kompetenz erhalte, Grundsätze für den Zugang zur Musikbildung festzulegen, dürfte dies auch etwas kosten, sagte Chassot. Nach dem Motto «Wenn der Bund dreinredet, muss er auch mitbezahlen» pochte sie auf eine angemessene Kostenbeteiligung des Bundes.

Die Kantone wollen deshalb die Umsetzung des Artikels, der im Volk grossen Rückhalt geniesst, genau verfolgen. Es dürfe auch nicht zu einer Umlagerung von Geldern aus anderen Bildungsbereichen kommen, sagte Chassot. Wie viel der Musikartikel kosten wird, lässt sich erst beziffern, wenn die Umsetzung geregelt ist.

Sport als Vorbild

Trotz dem Seitenhieb zur Kostenbeteiligung zeigte sich Chassot zuversichtlich, dass Bund und Kantone eine einvernehmliche Lösung finden werden. Beim Sport habe dies auch geklappt, sagte die CVP-Staatsrätin.

Ebenso am Sport angelehnt ist die Forderung des Artikels, die Förderung von musikbegabten Jugendlichen zu verbessern. Der Bund werde dazu etwa Grundsätze zur besseren Vereinbarkeit von Schule und Musik erlassen, sagte Berset. Wie bereits heute würden Bund und Kantone zudem Wettbewerbe und Verbände mitfinanzieren.

Der Verfassungsartikel für die Jugendmusikförderung ist ein Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Jugend + Musik». Getragen wurde diese von der gleichnamigen Interessengemeinschaft, in der die meisten Musikverbände der Schweiz vertreten sind. In der Schweiz musizieren schätzungsweise 600'000 Personen in Vereinen.

(sda/buet;gern)