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Schweiz

Banker blitzt mit Klage gegen Bundesrat ab

Montag, 20. August 2012, 18:59 Uhr

Die Bundesanwaltschaft tritt nicht auf eine Klage eines ehemaligen Angestellten der Bank HSBC ein. Der Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht Finma müssen damit vorderhand kein Strafverfahren fürchten wegen der Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an US-Behörden.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte, sie habe nach Prüfung der Strafanzeige Nichtannahme verfügt. Der Anwalt des ehemaligen HSBC- Angestellten, Douglas Hornung, kündigte in einem Schreiben an verschiedene Medien an, er werde Rekurs vor dem Bundesstrafgericht einlegen.

Bild Das Bundeshaus vor leicht bewölktem Himmel.
Der HSBC-Banker kann nicht gegen Bundesrat und Finma klagen, entschied die Bundesanwaltschaft. keystone

Die Klage war im Juni eingereicht und Anfang August auf den Gesamtbundesrat ausgeweitet worden. Die Bundesanwaltschaft erachtet die fraglichen Straftatbestände als eindeutig nicht erfüllt an. Das ehemalige HSBC-Kadermitglied wirft der Bank, dem Bundesrat und der Finma Verletzung des Bankgeheimnisses, nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten eines Drittstaates und weitere Delikte vor.

Auf Druck der USA

Der Bundesrat hatte einige, offiziell nicht genannte Banken im April autorisiert, mit den USA im Steuerstreit zu kooperieren und Informationen zu liefern. Die Banken stehen im Verdacht, US-Bürgern bei Steuerdelikten geholfen zu haben. Ihnen droht ohne Kooperation mit den Behörden ein existenzbedrohendes Strafverfahren in den USA.

Um einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen zu können, hatten die Banken beim Bundesrat um die Bewilligung ersucht, umfangreiches Datenmaterial inklusive Korrespondenzen und Namensnennungen von involvierten Angestellten aushändigen zu können. Ohne Bewilligung wäre dies strafbar.

Denn Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzes sieht für verbotene Handlungen für einen fremden Staat, «die einer Behörde oder einem Beamten zukommen» ohne Bewilligung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Hornung vertritt in der Affäre nach eigenen Angaben die Interessen von gut vierzig ehemaligen oder gegenwärtigen Mitarbeitern von Credit Suisse, HSBC und Julius Bär. Die Banker haben in Genf und Zürich auch bereits zivilrechtliche Verfahren angestrengt. Sie befürchten Nachteile bei Auslandreisen, in der Berufsausübung und auf der Stellensuche.

(sda/buet;gern)