Schweiz
Gruppenanfragen bei Steuerflucht: Nicht wegen Druck aus Berlin
Ein Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins «Focus» sorgt für Aufsehen: Die Schweiz wolle Deutschland im Steuerstreit entgegenkommen und deshalb neu auch Gruppenanfragen zulassen. Die geplante Änderung hängt jedoch nicht unmittelbar mit dem Steuerstreit mit Deutschland zusammen.
«Focus» schreibt, dass die Schweiz auf Druck der deutschen SPD eine erweiterte Auskunftspflicht verankern wolle, die rückwirkend Namen von Steuerflüchtlingen offenbart. Demnach solle der Nationalrat im Herbst über das Geschäft befinden, so dass die entsprechende Bestimmung zeitgleich mit dem Steuerabkommen mit Deutschland in Kraft treten kann.
«Keine neuen Verhandlungen nötig»
Dank der neuen Bestimmung könne der deutsche Fiskus rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 auch die Namen von Steuerflüchtlingen erhalten, die ihr Kapital vor Inkrafttreten des Abkommens aus der Schweiz in ein Drittland verlagert hätten, schreibt «Focus» weiter.
Das Steuerabkommen selbst müsse dafür nicht neu verhandelt oder geändert werden. Die zügige Verankerung der erweiterten Auskunftspflicht solle es SPD-geführten Bundesländern ermöglichen, dem bisher abgelehnten Steuerabkommen doch noch zuzustimmen.
Gruppenanfragen schon länger geplant
Dass der Bund künftig auch deutschen Behörden das Recht auf Gruppenanfragen einräumen will, hat indes nicht unmittelbar mit dem Steuerstreit mit Deutschland zu tun. Vielmehr liegt dies am überarbeiteten OECD-Musterabkommen zur Steueramtshilfe, dem die Schweiz im OECD-Rat am 17. Juli dieses Jahres zugestimmt hat.
Darin ist vorgesehen, dass internationale Amtshilfe nicht nur im Einzelfall gewährt werden muss, sondern auch für Gruppen von Steuerpflichtigen. Bei Gruppengesuchen müssen die betroffenen Personen aber durch spezifische Suchkriterien identifiziert werden. Gesuche ohne konkrete Anhaltspunkte, sogenannte Fishing Expeditions, bleiben ausdrücklich verboten.
Der Ständerat stimmte der entsprechenden Regelung bereits zu, als er in der Sommersession das Steueramtshilfegesetz beriet. Die Vorlage steht auf der Traktandenliste des Nationalrats für die Herbstsession.
(dpa/buet; engf)



