Schweiz
Stimmrecht verletzt: Rüge für Baselbieter Regierung
Das Baselbieter Kantonsgericht hat im Nachgang zur Abstimmung vom 17. Juni über das Sparpaket die Regierung gerügt. Diese habe mit einem vom Pro-Komitee verschickten Schreiben das Stimmrecht verletzt.
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Das Kantonsgericht fällte die Urteile als Verfassungsgericht. In einem Fall hatten zwei Beschwerdeführer ein Schreiben für ein Ja zum Sparpaket bemängelt, das von allen fünf Regierungsmitgliedern unterzeichnet war und vom Pro-Komitee an ausgewählte Adressaten versandt worden war.
Gravierende Vorgehensweise
Nach dem Urnengang liessen die Beschwerdeführer zwar ihr ursprüngliches Begehren auf Wiederholung fallen, hielten aber daran fest, dass die Verletzung des Stimmrechts festzustellen sei.
Die Regierung erwiderte laut dem Gericht nebst anderem, das Schreiben sei nicht ein offizielles der Gesamtregierung gewesen.
Das Kantonsgericht gab indes einstimmig den Beschwerdeführern recht. Der Inhalt des Schreibens sei harmlos, stellte der Referent in der öffentlichen Beratung fest. Anders aber das Vorgehen: Gravierend sei, wie unbekümmert die Regierung den Brief dem Pro-Komitee überliess.
Laut der Gerichtspräsidentin erweckte das Schreiben zudem klar den Eindruck einer offiziellen Verlautbarung. Und da es nur selektiv versandt wurde, habe die Regierung das Transparenzgebot und Propagandaverbot verletzt, wie sie für Behördenverlautbarungen vor Abstimmungen gälten, befand das Gericht.
Weitere Beschwerden zu spät
Auf zwei weitere Beschwerden aus dem Laufental trat das Gericht dagegen – ebenfalls einstimmig – nicht ein. Diese Begehren seien verspätet eingereicht worden: Sie hätten die dreitägige Frist seit Feststellung eines Mangels nicht beachtet, die für solche Beschwerden gilt.
Denn SVP-Landrat Georges Thüring und die frühere Laufener CVP-Stadtpräsidentin Brigitte Bos bemängelten Vorbereitungen der Regierung vor dem Urnengang, hätten die Begehren aber erst nachher eingereicht.
Die Frist sei hart, sagten mehrere Richter, doch sie sei gesetzlich festgehalten, und das Gericht sei daran gebunden. Die beiden erfolglosen Beschwerden zielten auf die Aufhebung der Bezirksschreibereien und die Zusammenlegung der Zivilgerichte.
Sie rügten insbesondere die Verknüpfung von Strukturreform und Sparpaket. Dies habe die Information beeinträchtigt, sodass die freie Meinungsbildung nicht gewährleistet gewesen sei.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Vor der Beratung über die Beschwerden hatte das Gericht noch einen Befangenheitsantrag des Beschwerdeführers gegen die Gerichtspräsidentin abgelehnt. Anlass gab eine gerichtsinterne Terminumfrage wegen der kommenden Reformarbeiten.
Die Präsidentin konnte aber darlegen, dass sie dabei in der Geschäftsleitung des Gerichts in den Ausstand getreten war. Aufgrund der Kantonsgerichtsurteile braucht die Abstimmung über das Sparpaket für den Staatshaushalt nicht wiederholt zu werden.
Allerdings bestehen noch Weiterzugsmöglichkeiten nach der schriftlichen Eröffnung. Die Sicherheitsdirektion kündigte an, dass das Amtsnotariat nun voraussichtlich ab Oktober aufgehoben und die Zivilrechtsverwaltung per 2014 neu strukturiert werde.
Herbe Niederlage für die Sparpolitik der Baselbieter Regierung
Beim Urnengang über den dem Volk vorgelegten Teil des umstrittenen 180-Millionen-Sparpakets für den Staatshaushalt wurde die zentrale Vorlage verworfen. Die anderen drei kamen durch. Die Stimmbeteiligung lag bei 38,5 Prozent. Hier mehr.
(sda/hurg; muei)



