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Schweiz

Prozess um den «Schatz vom Chiemsee»

Mittwoch, 15. August 2012, 8:41 Uhr, Aktualisiert 17.08.2012, 8:45 Uhr

Der Gral-Prozess geht heute Mittwoch in die zweite Runde. Im Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht geht es um den Millionenbetrug rund um den knapp 11 Kilogramm schweren Goldkessel vom Chiemsee. Die einen bezeichnen den Schatz als «Keltenfund des Jahrhunderts», andere sprechen von «Hitlers Nachttopf».

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Hinter der Strafsache mit der Nummer SB110305-O steckt viel Brisanz. Im Zentrum stehen die bizarren Geschäfte der Morgan Stanwick AG. Die Firma hatte den Handel und Verwaltung von Kunstgegenständen zum Zweck. Genau dies wurde dem Financier M.W. zum Verhängnis. Seine Firma ist aufgelöst, zurück bleiben Forderungen in Millionenhöhe.

Der Angeklagte ist bei der Justiz kein Unbekannter

Mit riskanten Öl- und Stahlgeschäften verspekulierte sich der Zürcher Geschäftsmann und brachte zahlreiche Kleinanleger um ihre Ersparnisse. Auch in Deutschland ermittelt die Justiz wegen dubiosen Kapitalgeschäften gegen den Financier. Schon 1999 wurde die Bankenkommission auf M.W. aufmerksam. Er versprach traumhafte Renditen bei Hedgefonds-Geschäften. Zu einer Anklage kam es aber nie.

Im Jahr 2005 kaufte der umtriebige Geschäftsmann für 300‘000 Euro den Goldkessel vom Chiemsee. In der Hoffnung, beim Artefakt handele es sich um den heiligen Gral, witterte M. W. das grosse Geschäft. Der 63jährige träumte von Hollywood und grossen Roadshows mit dem Schatz vom Chiemsee. Investoren sollten das nötige Kapital liefern.

Gral-Prozess in Meilen. (10vor10 27.10.2010)

Tatsächlich konnten Geldgeber für das abenteuerliche Projekt gefunden werden – und dies nicht zu knapp. Ganze sieben Millionen Franken konnten akquiriert werden. Die Aussicht auf grosse Gewinne und ein Gutachten, das die antike Herkunft beweisen sollte, schalteten offenbar alle «Warnlampen» aus. Statt für Werbekampagnen zur Vermarktung des Goldkessels brauchte M.W. das Geld aber, um Löcher früherer Pleiten zu stopfen.

Kein Geld für Investoren

Die Geldgeber aus Osteuropa wurden langsam misstrauisch und erstatteten 2006 Anzeige. In erster Instanz wurde M. W. im Oktober 2010 wegen gewerbsmässigem Betrugs, Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verknurrt. Der Verurteilte ist nach wie vor von seiner Unschuld überzeugt. M. W. sieht sich als Opfer böswilliger Geschäftspartner. Im Berufungsprozess will er seine Unschuld beweisen. Auch die Staatsanwaltschaft hat appelliert. In erster Instanz hatte sie vier Jahre Haft und ein Berufsverbot von fünf Jahren gefordert.

Noch heute warten die 14 geprellten Investoren auf ihre Millionen. Der Goldkessel ist seither in der Obhut des Konkursamtes Rapperswil und befindet sich in einem Tresorraum der Zürcher Kantonalbank. Der steigende Goldpreis macht den 30 Zentimeter hohen Kessel mit keltischen Motiven immer wertvoller. Der Materialwert wird auf rund 500‘000 Franken geschätzt.

Relikt aus dem «Dritten Reich»

Gefunden haben ihn Hobbytaucher im bayrischen Chiemsee 2001. Statt der erhofften 2000 Jahre ist der Goldkessel aber nur rund 90 Jahre alt. Das sagen Experten der Archäologischen Staatssammlung in München. Die Verarbeitungstechnik, das Material und das verwendete Lötzinn deuten auf die Fertigung im 20. Jahrhundert hin. Vermutet wird, dass es sich beim Kessel um ein Relikt aus der Nazizeit handelt. Der Gralsforscher Otto Rahn, im Dienst von SS-Chef Heinrich Himmler, soll das Objekt bei einem Juwelier in München in Auftrag gegeben haben. Kurz vor Kriegsende wurde der Kessel im Chiemsee versenkt.

Nicht nur die Rolle des Schweizer Geschäftsmannes ist mysteriös, auch das Verhalten der Behörden in Bayern wirft Fragen auf. Wie konnte das zuständige Bayrische Finanzamt dem Verkauf an den Schweizer überhaupt zustimmen? Zwei Jahre wurde angeblich über den Verkauf des Fundes verhandelt. Erst nach monatelangem Schweigen wurde der Deal von der Behörde bestätigt. Den Gewinn teilten sich die Hobbytaucher und das Finanzamt je zu Hälfte. Ob auch diese Fragen im Prozess beantwortet werden, wollte der Verteidiger von M. W. auf Anfrage nicht sagen. «Zu diesem Thema nehmen wir vor dem Gerichtstermin nicht Stellung», sagte Anwalt Lars Gerspacher

Obergericht bestätigt Strafe von 3 Jahren

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag entschieden, dass der Verurteilte 15 Monate absitzen muss. Für die restlichen 21 Monate erhielt er eine Probezeit von vier Jahren. Das Obergericht hat damit das Urteil des Bezirksgerichts Meilen ZH leicht nach unten korrigiert.

Im Gegensatz zur Vorinstanz verneinten die Oberrichter ein gewerbsmässiges Vorgehen des Beschuldigten und sahen gänzlich von einer staatlichen Ersatzforderung ab. Zudem hatte das Gericht in Meilen den unbedingten Teil der dreijährigen Strafe noch auf 18 Monate festgesetzt.

Der Verurteilte wurde vom Obergericht verpflichtet, diverse Schadenersatzforderungen zu begleichen. So soll er allein einer osteuropäischen Investorin drei Millionen Euro zurückerstatten. Der Chiemsee-Kessel soll dem Konkursamt St. Gallen herausgegeben werden.

(sf/blur)