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Schweiz

Dignitas prangert Einmischung in Freitodbegleitung an

Mittwoch, 15. August 2012, 17:06 Uhr, Aktualisiert 20:13 Uhr

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas wirft der Zürcher Staatsanwaltschaft See/Oberland vor, sie habe sich rechtswidrig in eine Freitodbegleitung eingemischt. Der Verein hat beim Zürcher Obergericht eine Beschwerde eingereicht.

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Dignitas kritisiert Eingriff in Sterbehilfe (Schweiz aktuell, 15.08.2012)

Bei der Freitodbegleitung in Pfäffikon (ZH) am 2. August gab es Komplikationen. Laut Dignitas wollte eine 67jährige Frau, die als Folge einer schweren Erbkrankheit nur noch etwa 35 Kilogramm schwer war, sterben.

«Pietätlose und sachlich falsche Behandlungen»

Die Frau habe die Hälfte des Narkosemittels Natrium-Pentobarbital eingenommen und daraufhin ihr Bewusstsein verloren. Die aufgebotenen Behörden stellten fest, dass die Frau noch nicht tot war und liessen sie ins Spital Uster bringen – trotz Protesten von Dignitas, wie es in der Medienmitteilung heisst.

Die Frau sei dann im Spital kurz nach der Einlieferung gestorben.

Beschwerde eingereicht

Dignitas will nun das Verhalten der Behörden mit einer Beschwerde an die III. Strafkammer des Zürcher Obergerichts unter rechtlichen Aspekten beurteilen lassen.

«Pietätlose und sachlich falsche Behandlungen von sterbewilligen Personen durch Behörden» dürften sich nicht wiederholen, schreibt Dignitas.

Die Beschwerde sei am Mittwoch eingegangen, sagte Andrea Schmidheiny, Sprecherin des Zürcher Obergerichtes. Zum weiteren Vorgehen wollte das Obergericht noch keine Angaben machen.

Gegenüber «Schweiz aktuell» erklärt Corinne Bouvard von der Staatsanwaltschaft: «Uns geht es in solchen Fällen nicht um lebensrettende Massnahmen, sondern darum, diesen Personen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Wenn Angehörige, Ärzte, Polizei und Staatsanwaltschaft im Raum sind, ist das nicht mehr gewährleistet.»

Die Staatsanwaltschaft will nun abklären, ob die Sterbehilfebegleitung korrekt durchgeführt wurde.

(sda/hurg;zinv)