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Schweiz
Rauchverbot: Dem Bundesrat reicht der Status quo
Nicht ändern, was funktioniert: Der Bundesrat hält schweizweit strengere Rauchverbote für unnötig. Er lehnt die Initiative «Schutz vor Passivrauchen» ab.
Das Bundesgesetz zum Passivrauchschutz gilt seit dem 1. Mai 2010. Es verbietet im Grundsatz das Rauchen in sämtlichen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.
Es gewährt aber zwei Ausnahmen für die Gastronomie: Kleine Betriebe bis zu einer Grösse von 80 m² dürfen als reine Raucherbetriebe geführt werden. Zudem sind bediente Fumoirs zulässig.
Manche Kantone haben schärfere Gesetze erlassen. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen», über die das Stimmvolk am 23. September entscheidet, verlangt nun eine schweizweite Verschärfung. Raucherlokale und bediente Fumoirs sollen nicht mehr zulässig sein.
Jahrelang erarbeiteter Kompromiss
Der Schutz vor Passivrauchen sei dem Bundesrat ein grosses Anliegen, schreibt das Departement des Inneren (EDI). Der Bundesrat und das Parlament hielten den bestehenden Schutz jedoch für ausreichend.
Das heutige Gesetz sei das Ergebnis eines über Jahre vom Parlament erarbeiteten Kompromisses und geniesse eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Es wäre verfrüht, das Gesetz bereits nach zwei Jahren wieder zu ändern.
(sda/schl; muei)



