Schweiz
«Bild»-Strafanzeige gegen Sommaruga vom Tisch
Das von der deutschen Boulevardzeitung «Bild» angestrengte Verfahren gegen Justizministerin Sommaruga ist eingestellt worden. Es hätten sich keine Hinweise dafür ergeben, dass das Vorgehen der Schweizer Justizbehörden gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossen habe.
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Dies teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht in der «Aargauer Zeitung» vom Samstag. Der Anzeige vorausgegangen war der Schweizer Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder.
Die im April eingereichte Strafanzeige der «Bild»-Zeitung hatte sich «stellvertretend für das Schweizer Justizwesen» gegen Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) gerichtet. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte die Klage als «nicht ernst zu nehmen» bezeichnet.
«Aberwitziger» Haftbefehl
Als Grundlage für ihre «publizistische Aktion» hatte der Zeitung der «aberwitzige» Haftbefehl gegen drei deutsche Finanzbeamte durch die Schweizer Bundesanwaltschaft gedient. Die Steuerfahnder sollen 2010 beim Ankauf einer CD mit Daten von Kunden der Credit Suisse durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen sein.
Die Haftbefehle wurden ausgesprochen, als sich die beiden Länder mitten in den Verhandlungen zum ergänzten Steuerabkommen befanden. Während das Parlament in Bern dem Abkommen inzwischen zugestimmt hat, steht die Abstimmung in der deutschen Länderkammer noch aus.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat am Wochenende für weitere Schlagzeilen im Steuerstreit gesorgt: In einem Zeitungsinterview bezeichnete er den Kauf von Daten-CDs auch für die Zeit nach Abschluss des Steuerabkommens als unentbehrlich. Der Text des Abkommens verbietet den «aktiven» Erwerb von Steuerdaten.
(sda/koua;engf)







