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Ermittlungen gegen Enthüllungsjournalist Wallraff
Bekannt geworden ist Günter Wallraff mit aufsehenerregenden Enthüllungsgeschichten. Nun bringen mutmassliche Steuerdelikte den Enthüllungsjournalisten selber ins Zwielicht.
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In zwei Verfahren ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft gegen den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung und des Sozialhilfebetrugs.
Zudem prüft die Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Prozessbetrugs durch eine angeblich gefälschte eidesstattliche Versicherung – hier gibt es aber noch kein Verfahren. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Köln. Wallraffs Anwalt Winfried Seibert sagte, sein Mandant werde mit den Ermittlern zusammenarbeiten: «Wir halten nichts zurück.»
Wallraff schweigt
Wallraff selbst wollte zu der Frage, ob die Vorwürfe seinen Ruf als Autor gefährdeten, nichts sagen. Wallraff («Ganz unten») deckte in der Vergangenheit oft soziale Missstände auf. Zuletzt warf er dem Paketzusteller GLS unzumutbare Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne vor.
Mit den Ermittlungen wegen Sozialhilfebetrugs war nach Presseberichten vom Wochenende bereits gerechnet worden. Es geht um einen ehemaligen Mitarbeiter, der Wallraff vorwirft, ihn illegal beschäftigt, ihm Bezahlung vorenthalten und keine Sozialabgaben für ihn gezahlt zu haben. Wallraff selbst hatte die Vorwürfe bereits im Juli zurückgewiesen: Er habe dem Mann helfen wollen, ihn gelegentlich beschäftigt, aber nie fest angestellt und ihm auch kein monatliches Festgehalt bezahlt.
Überraschender ist ein zweites Verfahren, in dem es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Wallraff selbst geht. Medienberichte, wonach der Autor möglicherweise Honorare nicht ordnungsgemäss versteuert habe, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht.
Schliesslich gibt es eine Anzeige wegen Prozessbetrugs im Zusammenhang mit Recherchen Wallraffs in einer Grossbäckerei vor vier Jahren. Die Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung soll – so die Aussage von Wallraffs ehemaligem Mitarbeiter – gefälscht gewesen sein. Ausserdem seien für andere eidesstattliche Versicherungen bei den Zeugen zunächst Blanko-Unterschriften eingeholt worden. Auf diese Formulare habe man dann später ihre Aussagen gedruckt.
Der Zeuge hat das letzte Wort
Wallraffs Anwalt Seibert sagte, ob eine Aussage mit einer gefälschten Unterschrift überhaupt existiere und ob sie einem Gericht vorgelegt worden sei, werde derzeit geprüft. Wallraff selbst wisse davon nichts.
Mit Blankounterschriften zu arbeiten sei im Übrigen ein übliches Verfahren. «Entscheidend ist nur, dass die Unterschrift unter einen Text kommt, der mit dem Zeugen abgestimmt ist.» Das Formulieren einer eidesstattlichen Versicherung sei etwas, das ein Laie gar nicht könne.
Um Zeit zu gewinnen, lasse er sich deshalb von Zeugen, die kein Fax hätten und nicht selbst in die Kanzlei kommen könnten, zunächst eine Blankounterschrift zuschicken. Der Text werde dann telefonisch oder per Mail mit den Zeugen abgestimmt. «Er hat immer das letzte Wort.»
Insgesamt zeigte sich Seibert optimistisch. Die eingeleiteten Verfahren würden irgendwann zeigen, dass die Vorwürfe nicht stimmten.
(dpa/muei;koua)



