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Schweiz

Steuerhinterziehung: Auch Schweizer Banken drohen Verfahren

Alexandros Koulouris
Freitag, 10. August 2012, 19:45 Uhr

Eine weitere Bankdaten-CD hat den Weg nach Deutschland gefunden. Brisant sind diejenigen Daten, die offenbar beweisen sollen, dass Schweizer Banken aktiv Steuerhinterziehung unterstützen. Das würde auch sie rechtlich angreifbar machen, erklärt ein Steuerexperte in der Schweiz gegenüber «SF Online».

Der Zeitpunkt ist günstig. Ab dem 1. Januar 2013 soll mit dem Doppelbesteuerungsabkommen Steuerhinterziehern und -betrügern der Riegel geschoben werden. Schon länger ist bekannt, dass seither Geld haufenweise ins «steueroptimierte» Ausland verfrachtet wird, beispielsweise nach Singapur. Dies bestätigte Oswald Grübel, ehemaliger CEO der UBS, im April 2012 gegenüber «10vor10». 

Steuerstreit: Wo bleibt das Geld? («10vor10», 03.04.2012)

Neu seien deutsche Steuerfahnder in Besitz von Schulungsmaterial der UBS gelangt, das zum Nachweis der Beihilfe zur Steuerhinterziehung dienen soll, berichteten verschiedene Medien. Die Grossbank erklärte, man sehe sich nicht als Opfer eines Datendiebstahls. Auch biete sie ihren Kunden keine Unterstützung bei Handlungen, die der Umgehung der Steuerpflichten dienten.

Beihilfe oder Begünstigung durch Banken

Die Worte der Mitteilung sind klug gewählt. «Ein aktives Handeln ist grundsätzlich Voraussetzung, um Banken oder Bankberater rechtlich belangen zu können», erklärt Heiko Kubaile, Steuerexperte des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens KPMG. Bank oder Bankberater können wegen Beihilfe oder Begünstigung strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings müsse dies nachgewiesen werden können. Neben den Steuerbetrügern selbst würden so auch Banken oder Bankberatern Verfahren drohen.

Beihilfe bedeutet beispielsweise, die Bank oder der Bankberater unterstützt den Kunden bei der Steuerhinterziehung selbst. Bei einer Begünstigung wird dagegen geholfen,  die Vorteile der Tat zu sichern.