Schweiz
Rauchverbot-Initiative: Blauer Dunst sorgt für rote Köpfe
Die Urheber der Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» kritisieren den Text im offiziellen Abstimmungsbüchlein zu ihrem Begehren. Sie stören sich daran, dass laut Bundesrat bei Annahme der Initiative auch in Einzelbüros das Rauchen verboten wäre.
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Mit der Volksinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen» will die Lungenliga die Regeln zum Rauchverbot schweizweit verschärfen und vereinheitlichen. Am 23. September entscheidet das Stimmvolk unter anderem, ob Arbeitsplätze im Innern von Gebäuden generell rauchfrei werden sollen, wie es die Initiative fordert.
Dazu schreibt der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein, das er am Donnerstag veröffentlicht hat: Auch wer einen Einzelarbeitsplatz habe, werde dort nicht mehr rauchen dürfen, falls die Initiative angenommen werde. Soweit wollten die Initianten aber gar nicht gehen, wie Barbara Weber von der Lungenliga und der Allianz «Schutz vor Passivrauchen» sagte. Sie seien der Meinung, «dass am Einzelarbeitsplatz weiterhin geraucht werden darf, sofern keine Dritten durch Passivrauchen geschädigt werden».
Fehlinterpretation mit langer Geschichte
Die Initianten baten den zuständigen Bundesrat André Berset (SP), diese «Fehlinterpretation», die bereits in der bundesrätlichen Botschaft zu Initiative zu lesen war, im Abstimmungsbüchlein nicht zu verwenden, wie Weber sagte. Mindestens solle die Position der Lungenliga erwähnt werden. Bersets Departement, welches das «Nein» von Bundesrat und Parlament zur Initiative zu vertreten hat, entschied anders und rückte das Argument ins Büchlein. «Es ist stossend, dass der Bundesrat den Willen des Initiativkomitees falsch darstellt», sagte Weber.
Das Departement vertrete eine andere Interpretation als die Initianten, sagte Bersets Sprecherin Nicole Lamon. In den Parlamentsdebatten zur Initiative sei immer selbstverständlich gewesen, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot gäbe, sagte sie. Und auch das Bundesamt für Justiz sei in einer angeforderten Stellungnahme zu diesem Schluss gekommen.
Keine Dritten beeinträchtigt
Die Lungenliga bestellte ebenfalls eine juristische Stellungnahme, die jedoch einen Weg für eine Ausnahme für Raucher mit Einzelbüro offen lässt. Christoph Zenger, Dozent für Öffentliches Gesundheitsrecht an der Universität Bern, kommt im 7seitigen Papier zum Schluss, dass eine Ausnahme vom Rauchverbot für Einzelarbeitsplätze grundsätzlich zulässig sei. Der umstrittene Absatz 2 der Initiative bezwecke den Schutz für Dritte vor Passivrauchen, argumentiert der Jurist.
Wenn Dritte aber zu einem Büro keinen Zugang hätten, wie es beim Einzelbüro der Fall sei, könnten auch keine Dritten beeinträchtigt werden. Der Absatz biete deshalb keine Grundlage, um das Rauchen dort zu untersagen.
Parlament entscheidet
Das Rauchverbot in Einzelbüros lässt die Initiative äusserst strikt erscheinen. So erwähnten die Gegner die Einzelbüros denn auch explizit, als sie im Juli ihre Argumente präsentierten. Sollte die Initiative aber beim Volk auf Zustimmung stossen, läge der Ball beim Parlament. Es müsste im Ausführungsgesetz entscheiden, ob das Rauchen in Einzelbüros gestattet bliebe.
Für ein «Nein» zur Initiative plädieren Bundesrat und Parlament, weil sich aus ihrer Sicht das erst seit Mai 2010 geltende Bundesgesetz zum Passivrauchen bewährt hat und eine Änderung verfrüht wäre. Die Volksinitiative verbietet im Gegensatz zum Bundesgesetz auch bediente Fumoirs.
Ebenfalls am 23. September zur Abstimmung kommen die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbandes (HEV) und der Verfassungsartikel zur Jugendmusikförderung. Die Initiative empfehlen Regierung und Parlament zur Ablehnung, den Verfassungsartikel zur Annahme.
(sda/halp; muei)







