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Schweiz

Kinderspital hebt Beschneidungs-Stopp auf

Freitag, 10. August 2012, 11:11 Uhr, Aktualisiert 21:07 Uhr

Das Kinderspital Zürich führt religiös begründete Knaben-Beschneidungen wieder durch. Das Moratorium vom Juli wird aufgehoben. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund ist zufrieden mit dem Entscheid.

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Kinderspital Zürich hebt das Beschneidungsmoratorium auf (Tagesschau 10.8.2012, 19:30 Uhr)

Es sei zwar davon auszugehen, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung an noch nicht urteilsfähigen Knaben «auch in der Schweiz den Straftatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllt», schreibt das Kispi in einer Mitteilung. Sie sei jedoch akzeptiert von Gesellschaft, Kultur und Politik.

Demnach sei es Sache des Bundesgesetzgebers – also des eidgenössischen Parlaments – «solche Beschneidungen von Knaben allenfalls unter Strafe zu stellen». «Zum heutigen Zeitpunkt», so das Kispi, müsse ein Arzt nicht mit einer Anklage rechnen, wenn er eine medizinisch nicht begründete Beschneidung durchführe.

Wie das Kinderspital auch mitteilte, werde jeder Einzelfall geprüft. Zudem ist jeweils die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Im Zentrum stehe das Wohl des Kindes, das in jedem Fall sorgfältig abgeklärt werde.

«Gut und richtig»

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) ist zufrieden mit der neuesten Entwicklung. Es sei «gut und richtig», dass für den Eingriff die Zustimmung beider Elternteile verlangt werde. Zudem sei es wichtig, dass das Wohl des Kindes im Zentrum stehe, das sei auch für Juden unabdingbar.

SIG-Präsident bezeichnet den Entscheid vom Juli als «total überstürzt». Noch dazu, weil er sich auf ein Urteil im Ausland gestützt hatte. Offenbar habe sich das Kispi jetzt «eines Besseren besonnen» und verstanden, dass die Beschneidung keine strafbare Handlung ist.

Im Juli gab das Zürcher Kinderspital bekannt, bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchzuführen. Grund war das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichts, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstufte.

Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte damals der Medienverantwortliche des Kinderspitals. Es sollte geklärt werden, ob solche Eingriffe weiterhin vertretbar seien oder nicht. Das Kinderspital beriet sich daraufhin mit internen wie externen Ethikfachleuten.

Strafrechts-Professoren uneins

Verschiedene Strafrechts-Professoren sagen: Beschneidung von Knaben verstösst gegen das Strafgesetz. Die einen sehen darin allerdings kein Problem, andere wiederum fordern eine Wertediskussion. Auch die Ethikkommission hat das Thema auf ihrer Agenda. Lesen Sie mehr dazu hier.

(sda/mery;godc)