International
Ex-Kindersoldaten können Entschädigung fordern
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Opfern des verurteilten Kriegsverbrechers Thomas Lubanga das Recht auf Entschädigung zuerkannt. Ehemalige Kindersoldaten und ihre Angehörigen können ihre Forderungen beim Treuhandfonds des Gerichtes für Opfer geltend machen.
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Der frühere kongolesische Rebellenführer Lubanga war im Juli wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten in der Demokratischen Republik Kongo zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es war das erste Urteil des Weltstrafgerichtes in seiner zehnjährigen Geschichte.
Der Opferfonds des Gerichtes verfügt nach seinem jüngsten Jahresbericht über rund 3,5 Millionen US-Dollar, die aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedsstaaten stammen. Die Richter forderten die Vertragsstaaten zu weiteren Hilfen auf.
«Der Treuhandfonds braucht genügend freiwillige Beiträge, um ein bedeutendes und wirksames Entschädigungsprogramm einzurichten.» Der verurteilte Lubanga selbst verfügt den Angaben des Gerichtes zufolge über kein Vermögen.
250'000 Kinder als Soldaten missbraucht
Ein Zusatzprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention verbietet den Kriegseinsatz von Jugendlichen unter 18 Jahren. Es wurde bisher von 143 Staaten unterzeichnet. Dennoch dienen nach wie vor schätzungsweise 250'000 Kinder in bewaffneten Gruppen und Armeen, wie es bei Unicef heisst.
Die Kinder – manche erst sieben oder acht Jahre alt – müssen Wache schieben, Proviant tragen oder Stellungen bewachen. Immer wieder werden sie aber auch zum Foltern und Töten gezwungen.
(sda/bers;hesa)



