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Drei Jahre Haft für Punkband Pussy Riot gefordert
Im umstrittenen Prozess gegen die Punkband Pussy Riot hat die russische Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft für die drei Angeklagten gefordert. Sie hätten sich des Rowdytums aus religiösem Hass schuldig gemacht.
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Die Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt, sagte der Staatsanwalt vor dem Chamowniki-Gericht im Moskau. Mit dem beantragten Strafmass blieb die Anklage unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft. Die Schuld von Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung.
Die Musikerinnen hatten ihr etwa einminütiges Punkgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.
Amnesty sieht Angeklagte als politische Gefangene
Die Frauen – zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder – hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmässig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar nicht verletzen wollen.
Der russische Präsident Putin hatte zuletzt dazu aufgerufen, die Frauen dafür nicht zu hart zu bestrafen.
Menschenrechtler und unabhängige Juristen sowie die russische Opposition sprechen von einem beispiellosen Justizskandal in der jüngeren Geschichte des Landes. Der Prozess stehe für politisch-religiöse Willkür wie im Mittelalter, hiess es in Kommentaren.
Die Frauen sind von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International als politische Gefangene anerkannt.
(dpa/vaid;hesa)



