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Vermischtes

Entwendung von Kulturgut: Auch in der Schweiz ein Problem

Freitag, 3. August 2012, 17:35 Uhr

Das Mitbringsel des Walliser Polizeipräsidenten Christian Varone sorgt noch immer für Aufregung. Doch die versehentliche oder vorsätzliche Entwendung von Fundstücken aus archäologischen Stätten ist keine Seltenheit. Auch wenn der materielle Wert oft gering ist, handelt es sich um kein Kavaliersdelikt.

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In Augusta Raurica, einer Siedlung aus römischer Zeit in der Nähe von Basel, werden regelmässig Münzen und Pfeilspitzen entwendet. «Wir verzeichnen immer wieder Zwischenfälle, in denen Personen zu nächtlicher Stunde Gegenstände illegal ausgraben», sagt Dani Suter, der Leiter von Augusta Raurica.

Die rechtliche Lage sei in dieser Hinsicht jedoch klar: Archäologische Objekte von wissenschaftlichem Wert gehörten der Öffentlichkeit respektive dem Staat. Ein Verstoss kann Bussen von bis zu 100'000 Franken zur Folge haben, wobei diese Fälle laut Suter konsequent zur Anzeige gebracht werden.

Wissenschaftlicher Verlust unabsehbar

Ungeachtet der Tatsache, dass die entwendeten Objekte zumeist über keinen Handelswert verfügen, bleibt der Reiz gross, antike Fundstücke mitzunehmen. Und gewisse Fundstücke würden gehandelt, weil eine Sammlerszene letztlich die Nachfrage generiere. Beliebt sind vor allem Münzen und Pfeilspitzen.

Auch wenn sich solche «Mitnahmen im Vorbeigehen» auf den ersten Blick banal ausnehmen mögen – der wissenschaftliche Verlust könne immens sein. Denn die Bedeutung von Fundstücken ergebe sich oft nur aus dem Gesamtzusammenhang: «Eine unscheinbare Tonscherbe kann zum Träger bedeutender Informationen werden», erklärt Suter. «Nur ein Objekt, das keine Geschichte erzählen kann, bleibt ein Objekt.»

Varone beteuert Unwissenheit

Der Walliser Polizeikommandant Christian Varone war in der Türkei festgenommen worden, als Zöllner in seinem Gepäck einen Stein entdeckten. Den hielten sie für einen Gegenstand aus einer archäologischen Stätte.

Varone beteuert jedoch, den Stein unterwegs von der Strasse aufgelesen zu haben – ein Verbotsschild sei weit und breit nicht zu sehen gewesen.

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(sda/falt;vaid)