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Vermischtes

Deutsches Gericht kippt Glasverbot am Bodensee

Samstag, 28. Juli 2012, 4:04 Uhr

Ein Student hat es der Stadt Konstanz gezeigt: Auf seine Klage hin kippt ein Gericht das Glasverbot der Stadt. Das sollte eigentlich Kinder und Badegäste am Bodensee vor Scherben schützen.

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Das umstrittene Glasverbot der Stadt Konstanz am Bodensee ist unwirksam. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 1 S 2603/11).

Eingriff in die Freiheit des Einzelnen

Der Gemeinderat der Stadt hatte das Verbot im vergangenen Jahr erlassen. Passanten durften demnach zwischen Anfang April und Ende Oktober von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr in bestimmten Uferzonen des Bodensees und des Rheins keine Glasflaschen oder Glasbehältnisse mit sich führen. Der Grund: Kinder und Schwimmer könnten sich beim Baden verletzen. Bei Verstoss drohte eine Geldbusse von bis zu 100 Euro. Das Mannheimer Urteil hebt das Verbot auf, sobald die schriftliche Fassung zugestellt wurde.

Geklagt hatte ein 24-jähriger Politikstudent. Er will an warmen Sommerabenden weiterhin kühle Getränke aus Glasflaschen trinken und dabei auf den See schauen. Das Verbot war aus seiner Sicht ein «unverhältnismässiger Eingriff in die Freiheit des Einzelnen». Regionale Getränkefirmen unterstützen ihn bei der Klage.

Auch Muscheln sind ein Risiko

«Wir haben in vollem Umfang gewonnen. Das Gericht hat uns bestätigt, dass das so nicht geht», sagte Lars Ritterhoff, einer der beiden Klägeranwälte der Freiburger Kanzlei Flaig Ritterhoff. «Wenn die Gemeinde eine Gefahr abwehren möchte, muss auch eine Gefahr da sein.» Die Gemeinde habe jedoch nicht nachweisen können, dass es durch Glasflaschen am Ufer zu einer erhöhten Verletzungsgefahr kommt.

Die Richter hatten bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag grossen Wert auf genaue Fallzahlen gelegt. Nur damit stelle der Glasverzicht ein ernsthaftes Schutzgut dar, das über die Polizeiverordnung als Verbot geregelt werden könne. «Das ist aber alles nicht belegt», sagte Gerichtspräsident Volker Ellenberger. Auch eine Muschelart im Bodensee könne Schnittverletzungen verursachen.

Bild Ein Mann trinkt am Strand aus einer Whiskey-Flasche
Leben wie Whiskey-Götter in Louisiana - eine Freiheit, der per Gerichtsbeschluss auch am Bodensee weiter gefrönt werden darf. reuters/archiv

Grundrechte eingeschränkt

Für eine reine Gefahrenvorsorge sei ein Polizeigesetz nicht gemacht, sagte der Anwalt. Wenn die Gemeinden Alkoholverbote wie in Freiburg oder ein Glasverbot wie in Konstanz erlassen können sollen, sei zunächst einmal der Gesetzgeber gefragt. Aus Sicht des Juristen ist dies jedoch problematisch: «Um möglichen Gefahren vorzubeugen müssten die Grundrechte vieler Menschen eingeschränkt werden.» Schon jetzt gebe es genügend Rechtsgrundlagen, um Gefährdungen durch mutwilligen Glasbruch zu unterbinden.

Das Konstanzer Glasverbot in einem öffentlichen Uferbereich ist in dieser Art nach Angaben des baden-württembergischen Städtetags bislang im Südwesten einmalig. «Wir brauchen für solche Verbote vielleicht eine breitere gesetzliche Grundlage», sagte Vorstandsmitglied Stefan Gläser. Er kündigte an, umgehend mit den Verantwortlichen vor Ort Kontakt aufnehmen, da die offenkundigen Probleme gelöst werden müssten.

Einzelne Glasverbote

Glasverbote gibt es am Bodensee in öffentlichen Freibädern. Diese sind jedoch über die Badeordnung geregelt. Einen vorgeschriebenen Verzicht auf Glasflaschen gibt es auch bei vielen Grossveranstaltungen oder dem Kölner Karneval. Diese gelten aber nur für kurze Zeit.

An den Stränden in manchen Badeorten in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar keine Flaschenverbote, dafür reinigen Spezialmaschinen täglich den Strand und sortieren Scherben, Zigarettenkippen und verlorenes Münzgeld aus. Bezahlt wird das über die Kurtaxe.

(dpa/halp)