Schweiz
Moneyhouse-Personensuche wegen Datenschützer gesperrt
Das Internetportal Moneyhouse hat per sofort seine Personensuche einstellen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine superprovisorische Verfügung in weiten Teilen gut. Datenschützer Hanspeter Thür hatte diese verlangt, weil mehrere Personen sich wegen der Moneyhouse-Suche in ihrem Leben bedroht sahen.
Die superprovisorische Verfügung für die Itonex AG, der Bettreiberin des Portals Moneyhouse, vom Freitagmorgen war happig: per sofort musste sie die Personensuche blockieren. Zudem sollte die Itonex Suchmaschinenanbieter anweisen, gespeicherte Adressdaten von Moneyhouse per sofort aus ihrem Cache zu löschen.
Bis am kommenden Montag um 11 Uhr muss sie das Bundesverwaltungsgericht über die Umsetzung der Massnahmen unterrichten. Falls dies nicht geschieht, wird das Gericht den Provider der Itonex anweisen, die Website Moneyhouse komplett vom Netz zu nehmen. Die Personensuche wurde mittlerweile blockiert.
Seit Juni über 50 Beschwerden
Die superprovisorische Verfügung wurde auf Begehren des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erlassen. Gegenüber «SF Online» erklärte Datenschützer Hanspeter Thür, wieso er so gegen die Seite Moneyhouse vorgegangen ist: Am Mittwoch meldeten sich zwei Personen, die ihre Adresse sperren liessen, weil sie sich konkret von anderen Personen bedroht fühlten.
Schon zuvor hatten generell Beschwerden über Moneyhouse zugenommen: «Seit Juni 2012 haben sich immer mehr betroffene Personen bei uns gemeldet. Insgesamt waren dies über 50 voneinander unabhängige Fälle», so Thür.
Angaben über Nachbarn oder Bonität
Diese Personen waren zwar im Telefonbuch erfasst, haben sich nicht aber bei Moneyhouse registriert. Die Personen hätten sich darüber beklagt, dass sie in der Personensuche von Moneyhouse erfasst waren – obwohl sie sich offiziell nicht registrieren lassen wollten und auch nicht im Handelsregister erfasst waren.
Zugänglich waren etwa persönliche Daten wie Angaben zum Haushalt, Nachbarn, zur Bonität oder Steuerinformationen. Man habe die betroffenen Personen beraten, wie sie vorgehen könnten, so Thür.
Daten vom Armeechef waren erfasst
«Die Problemlage sei dann aber wegen zwei neuer Fälle aus den vergangenen Tagen akut geworden», so Thür. Bei einen davon handelte es sich um eine geschiedene Frau, die von ihrem Mann bedroht wurde. Somit habe es eine nachvollziehbare Bedrohungslage gegeben, mit der Thür eine superprovisorische Verfügung gerechtfertigt sah – zumal die Betreiber von Moneyhouse auf ein Ultimatum des Datenschützers nicht reagiert haben.
Was ist eine superprovisorische Verfügung?
Bei der superprovisorischen Verfügung geht es darum, möglichst rasch eine glaubhaft dargelegte Gefährdung eines Rechtsguts abzuwenden. Sie wird ohne Anhörung der Gegenseite wirksam und wird vom zuständigen Gerichtspräsident ausgesprochen.
Auch zum Beispiel die Publikation eines Zeitungsartikels oder eines Beitrags im Fernsehen kann so kurzfristig verhindert werden. Ein Erklärvideo zu einem solchen Fall finden Sie hier.
In eigenen Recherchen haben die Datenschützer zudem herausgefunden, wie weit die Personensuche von Moneyhouse ging: Adressen von Armeechef André Blattmann oder Carla del Ponte, der ehemaligen Chefanklägerin in Den Haag, seien ohne Probleme einsehbar gewesen. Für Thür unhaltbare Zustände: «Es kann nicht sein, dass jemand aktiv werden muss, damit seine bereits gesperrten Daten nicht mehr zugänglich sind.»
Monatlich 2 Millionen Besucher
Moneyhouse gibt es seit 2002. Die Website bietet kostenlos Handelsregister- und Firmendaten an. Auch Daten über Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind zugänglich. Das Portal verzeichnet nach eigenen Angaben monatlich über 2 Millionen Besucher und gehört zu den zehn reichweitenstärksten Schweizer Websites. Auf ihrer Website schreibt Moneyhouse: «Freie Informationen und Transparenz sind wichtige Anliegen der Betreiber.»
Für eine Stellungnahme zum aktuellen Fall war die Betreiberfirma Itonex bisher nicht verfügbar.
Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigte sich nicht zum ersten Mal mit Moneyhouse. 2008 entschied es allerdings für die Plattform und gegen den Datenschutzbeauftragten. Es legte fest, dass auf Moneyhouse aktuelle und veraltete Daten aus dem Handelsregister publiziert werden dürfen, ohne Einschränkung.
Das Gericht hält im aktuellen Fall fest, dass die vorsorglichen Massnahmen zwar erforderlich seien, für einen Entscheid in der Sache aber kein Präjudiz darstellten.

Datenschutz im Internet
Das Beispiel Moneyhouse ist kein Einzelfall. Laut Hanspeter Thür hat häufig mit datenschutzrechtlichen Problemen im Internet zu tun. «Fast täglich entstehen neue Geschäftsmodelle, wo es um die Verfügbarkeitsmachung von persönlichen Daten geht», so Thür. Ein bekannter Fall, der zuletzt Schlagzeilen machte, war das Urteil im Fall Google Street View.
(sf/sda/frua; buet)






