Schweiz
Juden befürchten ein Verbot der Beschneidung
Die Diskussion, ob Beschneidungen rechtmässig sind oder nicht, lösen bei den Schweizer Juden Ängste aus. Sie bangen um ihre Tradition.
«Ich finde es seltsam, dass man sich nun in der Schweiz aufgrund eines deutschen Gerichtsentscheides so beeinflussen lässt», sagt Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG) gegenüber «10vor10».
Am Zürcher Kinderspital werden bis auf weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist der Entscheid eines deutschen Landgerichtes, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstuft.
Welches Recht wird mehr gewichtet?
«Religion ist genauso ein Freiheitsrecht wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit», so Winter. Er ist besorgt, dass das Moratorium des Kinderspitals Zürich zu einem landesweiten Verbot von Beschneidungen bei Knaben führen könnte.
Markus Malagoli, Direktor des Kinderspitals Zürich verteidigt das Moratorium: Man wolle einerseits Rechtssicherheit, aber auch ethisch korrekt handeln.
Der Entscheid des Kinderspitals Zürich wirft Wellen. Nun erwägt auch das St. Galler Kinderspital ein Moratorium.
Miteinander reden
Sowohl Politiker als auch Juristen sind gefordert. Was machen, wenn Grundrechte kollidieren? Brigitte Tag, Professorin für Straf- und Medizinrecht an der Universität Zürich, ist für einen pragmatischen Ansatz: «Man muss mit den Betroffenen an einen Tisch sitzen und darüber sprechen.»
Die einfachste Lösung wäre laut Tag, wenn man Beschneidungen bei Kindern aus religiösen Motiven erst dann vornehmen würde, wenn sie selbst entscheiden können.
Welche psychologischen Folgen kann die Beschneidung haben?
Die Beschneidung der Vorhaut ist der älteste und am häufigsten durchgeführte operative Eingriff überhaupt.
Matthias Franz vom Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sagt: «Die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- oder Kindesalter stellt ein Trauma dar und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen und Leidenszuständen führen.»
Jüdische Jungen, die am achten Tag beschnitten werden, erleiden Schmerzen, die noch nach einem Jahr im Körpergedächtnis als überschiessende Schmerzreaktionen auf Impfungen nachweisbar seien.
Muslimische Jungen werden dagegen meist im Alter von fünf bis acht Jahren beschnitten. Die Beschneidung bei fünf- bis achtjährigen Jungen stelle eine traumatische Erfahrung dar.
(sf/galc;frua)



