Schweiz
Steuer-CDs: Ständeratskommission rechnete mit Ankäufen
Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen kauft weiterhin fröhlich illegale erworbene Daten über Steuersünder. Das unterzeichnete Abkommen mit der Schweiz sieht das Land nicht als bindend an. Keine Überraschung ist dies für die Wirtschaftskommission des Ständerats.
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Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats war sich bewusst, dass es bis zum Inkrafttreten des Steuerabkommens zu weiteren CD-Käufen durch die deutschen Bundesländer kommen könnte. Dies sagte WAK-Präsident Konrad Graber (CVP/LU) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Zweideutigkeit von Berlin gewollt?
Alle Mitglieder der Kommission hätten gewusst, dass es zu «Verstimmungen» kommen könne, so lange das Abkommen nicht in Kraft sei. Dieser «wichtige Punkt» sei an den Sitzungen diskutiert worden, habe aber nicht im Zentrum der Diskussion gestanden. Wichtig sei gewesen, den Vertrag zu unterzeichnen und nach vorne zu schauen, sagte Graber.
Der Staatsvertrag verhindere den Kauf von CDs mit gestohlenen Bank-Daten für viele Jahre. Einige Monate, in welchen die Länder weitere Datenträger noch kaufen könnten, müssten in Kauf genommen werden. Graber hält es auch für möglich, dass die Zweideutigkeit, die dies überhaupt möglich machte, von Berlin gewollt war.
Kein neues Steuerabkommen
Wenn das Schweizer Stimmvolk oder die deutsche Länderkammer, der Bundesrat, das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ablehnen, soll es keine Neuverhandlungen geben. Dies sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf den Zeitungen «Blick» und «NZZ».
Im Fall eines Neins zum Abkommen will Widmer-Schlumpf «im heutigen Rahmen mit der Amtshilfe» weiterfahren. «Wir werden keine einzige zusätzliche Stelle schaffen, um deutsche Gesuche zu behandeln», sagte sie in einem Interview, das am Donnerstag im «Blick» erschienen ist.
Deutschland müsse dann weiterhin für jeden einzelnen mutmasslichen Steuersünder Amtshilfegesuche stellen.
(sda/hues;godc)







