Inhalt

International

Sterbehilfe in Deutschland bleibt nur ein Anliegen

Donnerstag, 19. Juli 2012, 11:07 Uhr

Im Streit über ein mögliches Recht auf Sterbehilfe in Deutschland hat sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf eine formale Beanstandung beschränkt. Ob einer gelähmten Frau ein tödliches Medikament hätte verabreicht werden dürfen, bleibt weiter unklar.

Die Strassburger Richter nahmen in der verkündeten Entscheidung nicht zum Fall der gelähmten Frau Stellung. Die deutschen Gerichte hätten den Fall jedoch nicht ausreichend geprüft, beanstandeten die Richter. Der Witwer der Frau sei deshalb in seinen Rechten aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch genommen

Deutsche Behörden hatten einer querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Medikament für einen Suizid in Deutschland verweigert; sie war daraufhin in die Schweiz ausgewichen, wo sie sich 2005 das Leben nahm.

Bild Das Schlafmittel Pentobarbital steht mit einem Glas Wasser auf einem Tisch.
In der Schweiz ist die Sterbehilfe – beispielsweise mit dem Schlafmittel Pentobarbital – möglich. keystone

 
Der in Braunschweig lebende Witwer reichte Beschwerde beim EGMR ein. Er sah das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben verletzt. Seine Frau war nach einem Sturz im Jahr 2002 gelähmt und auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung angewiesen; sie wollte daher ihrem Leben ein Ende setzen.

(dpa/bers; buet)