Inhalt

Schweiz

Steuerdaten-CDs: Widmer-Schlumpf erklärt sich

Dienstag, 17. Juli 2012, 18:02 Uhr, Aktualisiert 20:02 Uhr

Seit dem neuerlichen Fall vom Kauf einer Steuerdaten-CD, weiss niemand mehr so recht, ob das Steuerabkommen dies verhindert oder gar verbietet. Deutschland sieht darin legales Handeln. Nun hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf Stellung genommen.

Videoplayer
Widmer-Schlumpf zu Steuerabkommen und Daten-CDs

Wie Widmer-Schlumpf gegenüber der «Tagesschau» erklärte, hat sich Deutschland bereits mit der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit der Schweiz im September 2011 verpflichtet, das Abkommen einzuhalten.

Verpflichtung steht

Im Quellenbesteuerungsabkommen sei festgehalten, dass die Staaten künftig den «Kauf illegal beschaffter Daten vermeiden» wollen, so die Finanzministerin. Im Falle der deutschen Bundesländer, die wie jüngst Nordrhein-Westfalen Steuerdaten-CDs kaufen, habe «Deutschland erst nach Inkrafttreten des Abkommens» Durchsetzungsmöglichkeit gegenüber den Bundesländern hat, führte Widmer-Schlumpf aus.

Dies habe das Finanzministerium auch gegenüber dem Parlament so kommuniziert. Das Abkommen habe aber «im Aussenverhältnis – also Deutschland gegenüber der Schweiz – bereits Geltung». Es sei schon mit dem Ratifizierungsprozess verpflichtend geworden.

Verbot ist Ansichtssache

Deutschland findet, wenn die CD ihnen angeboten wird, dürfen sie zuschlagen. Aus Sicht der Schweiz ist ein Kauf von Steuerdaten-CDs in jedem Fall ausgeschlossen. Die politischen Gegner des Abkommens wittern ihre Chance. Mehr dazu hier.

Das deutsche Finanzministerium hatte gestern verlauten lassen, Interpretationsspielraum gebe es insbesondere bei der gesonderten Erklärung zum Abkommen, Deutschland werde sich «nicht mehr aktiv um den Kauf von CDs bemühen». Die Formulierung «aktiv bemühen» versteht man in Berlin offenbar so, dass Deutschland nicht von sich aus tätig wird, um Daten zu erwerben.

Schäuble: Datenerwerb macht kaum Sinn

Wenn die deutschen Finanzbehörden hingegen Daten angeboten bekommen, seien sie nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet, das zu prüfen, erklärte ein Ministeriumssprecher. Und dann verbiete das Abkommen – auch nach seiner Ratifizierung – weder angebotene Daten entgegenzunehmen, noch dem Informanten dafür Geld zu bezahlen.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble liess jedoch seinerseits über einen Sprecher verlauten, es sei «schwer vorstellbar», dass nach dem Inkrafttreten des Abkommens der Erwerb solcher Daten noch Sinn mache.

Es sei «richtiger, sachgerechter und hilfreicher» in einem systematischen Ansatz Regeln für die Vergangenheit und Zukunft zu schaffen. Diese Ziele würden mit dem Steuerabkommen realisiert.

(sf/sda/fref; frua)