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Schweiz

Steuerdaten-CD: Verbot ist Ansichtssache

Nadine Gerber
Dienstag, 17. Juli 2012, 16:28 Uhr

Die Schweizer Regierung muss derzeit erkennen, dass sie über die Auslegung der deutschen Kollegen in Sachen Steuerabkommen gestolpert ist. Die Deutschen finden, wenn die CD ihnen angeboten wird, dürfen sie zuschlagen. Aus Sicht der Schweiz ist ein Kauf von Steuerdaten-CDs in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gegner des Abkommens wittern ihre Chance.

Die Nachricht kam überraschend: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen soll eine neue CD mit Steuerdaten aus der Schweiz gekauft haben. Obwohl Deutschland und die Schweiz ein Abkommen erzielt haben. Ein einziger Satz, eine einzige Formulierung im Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland sorgt jetzt für rote Köpfe. Im letzten Abschnitt der Vereinbarung steht:

Bild Auszug aus dem Steuerabkommen.
Auszug aus dem Steuerabkommen. pd

Die Formulierung «sich nicht aktiv darum bemühen» heisst für die deutsche Regierung, dass sie zuschlagen kann, falls ihr eine Daten-CD angeboten wird. Für die Schweizer Regierung bedeutet es dagegen, dass eine CD mit gestohlenen Steuerdaten auf keinen Fall gekauft werden darf.

Obwohl das Schweizer Parlament das Abkommen abgesegnet hat, ist die Diskussion um die umstrittene Vereinbarung neu entbrannt. Dass das Steuerabkommen noch lange nicht am Ziel ist, ist klar. Der deutsche Bundesrat (die Länderkammer) soll im November darüber befinden. Und in der Schweiz haben die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) und die Jungsozialisten das Referendum ergriffen.

Die Auns hofft, dass das geplante Referendum durch die neue Diskussion Aufwind erhält. Auns-Präsident Pirmin Schwander sagt zu «SF Online»: «Es bewahrheitet sich, was wir von Anfang an gesagt haben, nämlich, dass der Vertrag schludrig formuliert wurde.» Deshalb wünscht sich Schwander, dass vor allem seine eigene Partei, die SVP, sowie die Mitteparteien das Referendum nun unterstützen.

Mehrwertsteuerpflicht für den Verkäufer

Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann will das tun: «Ich werde das Referendum sicherlich unterschreiben», sagt er. Und er hofft, dass das Thema in der Fraktion noch einmal besprochen wird. Denn der aktuelle Schlagabtausch sei «beste Werbung für das Referendum».

Man könne dem Verkauf von Steuerdaten-CDs aber auch anderweitig den Garaus machen, findet Kaufmann. Nämlich, indem man den Verkäufer belange. «Wenn eine CD für 3,5 Millionen Franken verkauft wird, ist dies mehrwertsteuerpflichtig», sagt er. Und wer diese Mehrwertsteuer nicht bezahle, müsse als Steuerbetrüger geahndet werden.

«Problem löst sich von alleine»

Ein Vorstoss in der nächsten Session sei dagegen keine Option. Das Referendum sei bereits am Laufen – jetzt via Vorstösse noch etwas zu ändern, wäre «kriminell».

Ebenfalls keinen Sinn in Vorstössen erkennt der SP-Fraktionspräsident und Schwyzer Nationalrat Andy Tschümperlin. Vielmehr erhofft sich Tschümperlin einen Schritt in Richtung automatischer Informationsaustausch mit der EU. Eveline Widmer-Schlumpf müsse nicht nur mit Deutschland, sondern mit allen EU-Staaten verhandeln, um diesen Austausch zu erreichen.

Bevor man jetzt das Referendum erzwinge, müsse man auf die Entscheidung in Deutschland warten. Wenn der deutsche Bundesrat das Abkommen ablehne, «wird sich das Problem von ganz alleine lösen», mutmasst Tschümperlin.

Auch die Mitteparteien haben nicht im Sinn, im Zuge der Diskussionen auf den Referendumszug aufzuspringen. Ein Referendum bringe nichts, sagt etwa der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof. Das wäre seiner Meinung nach kontraproduktiv. Denn das Abkommen würde gewährleisten, dass alle deutschen Bankkontenbesitzer in der Schweiz besteuert würden. Somit wäre eine CD mit den Namen von Steuersündern kaum mehr interessant.

Widmer-Schlumpf soll Position beziehen

Doch auch Bischof betont, dass das Parlament stets darauf gepocht habe, dass mit dem Abkommen der Kauf von Daten-CDs in jedem Fall verboten wäre. «Sowohl Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf als auch der Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl, haben immer wieder bekräftigt, dass ein Kauf durch das Abkommen unrechtmässig wird.» Von der Finanzministerin erwartet er jetzt eine klare Stellungnahme zur Position der Schweiz.

Als mögliche Lösung käme für Bischof ein so genannter Notenaustausch infrage. Dann würden beide Regierungen eine gemeinsame Auslegung der Formulierung publizieren.

Widmer-Schlumpf meldet sich zu Wort

Dürfen deutsche Steuerfahnder CDs mit gestohlenen Bankdaten kaufen? Für das deutsche Finanzministerium ist das nicht verboten. Heute jetzt hat auch Finanzministerin Evelyne Widmer Schlumpf ihre Sicht der Dinge dargelegt. Mindestens bis zum Inkraft-treten des Abkommens könnten solche Käufe nicht verhindert werden. Mehr dazu hier.

Auch der FDP-Parteipräsident und Aargauer Nationalrat Philipp Müller wünscht sich deutliche Worte von Eveline Widmer-Schlumpf. Er habe sich im Vorfeld auf die Aussagen der Finanzministerin verlassen, dass mit dem deutschen Pendant Wolfgang Schäuble klar abgemacht gewesen sei, dass keine Daten-CDs mehr gekauft werden können.

«Wenn Eveline Widmer-Schlumpf jetzt nicht präzisiert und erklärt, hat sie schlechte Karten bei einer allfälligen Abstimmung», sagt Müller.