International
Feuerprobe für ein Abkommen: Steuer-CD sorgt für heisse Köpfe
Nach Berichten über den Kauf einer neuen Steuer-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen hat der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble ein solches Vorgehen kritisiert. Derweil ringen die Finanzbehörden beider Länder mit den augenscheinlichen Finessen des Steuerabkommens.
«Zufällige CD-Käufe können immer nur eine Behelfskrücke sein, sie bieten keinen umfassenden Ansatz zur befriedigenden Besteuerung», sagte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble der «BILD»-Zeitung.
Mit Blick auf das bereits unterzeichnete, aber noch nicht ratifizierte Steuerabkommen mit der Schweiz, sagte der CDU-Politiker, dass eine «haltbare, belastbare und langfristige Lösung des Problems der unzureichenden Versteuerung deutscher Steuerpflichtiger mit Anlagen in der Schweiz» nötig sei. Das Abkommen biete dafür eine «gute Lösung».
Ein Sprecher des deutschen Bundesfinanzministeriums bestätigte diese Haltung. Das Bundesfinanzministerium sei «weiterhin optimistisch», dass das Abkommen bis Ende dieses Jahres ratifiziert werden kann, auch wenn die SPD-geführten Bundesländer es im Bundesrat stoppen wollen.
Deutscher Föderalismus als «Spielverderber»
Auf die Frage der «Tagesschau», in wie fern deutsche Bundesländer an diese Auffassung gebunden seien, verwies der Sprecher des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) auf den deutschen Föderalismus. «In den Verhandlungen hat Deutschland deutlich gemacht, dass aufgrund der föderalen Struktur der deutschen Finanzverwaltung die operativen Entscheidungen im Besteuerungsverfahren durch die Finanzbehörden der Länder zu treffen sind.»
Dieser Fall mache erneut deutlich, so der Sprecher des Ministeriums, wie notwendig das Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz sei, um zu geregelten Verhältnissen auch im Steuerbereich zu gelangen.
In wie weit dies im vorliegenden Fall des Daten-Handels von Bedeutung ist, wird angesichts von Äusserungen Schäubles am 21. September letzten Jahres immerhin fragwürdig. Bei der Unterzeichnung des Steuerabkommens mit Deutschland sprach der deutsche Finanzminister 2011 über die Gültigkeit der Vereinbarungen.
«Die Bundesregierung erklärt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden», hatte Schäuble anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens im September auf die Frage eines Journalisten geantwortet.
Dass diese Vereinbarung sofort und nicht erst bei der Ratifizierung des Abkommens in Kraft tritt, auch daran liess der deutsche Finanzminister seinerzeit keinen Zweifel: «Das erklärt sie [die Bundesregierung] anlässlich der Unterzeichnung, diese Unterzeichnung hat gerade stattgefunden, und damit gilt es.»
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans schlägt hierzu nun neue Töne an und verdeutlicht die Haltung der deutschen Bundesländer. «Das Steuerabkommen [mit der Schweiz] in seiner jetzigen Fassung bietet Steuerhinterziehern weiter scheunentorgrosse Schlupflöcher.» «Es ist so nicht zustimmungsfähig», sagte er der «BILD»-Zeitung.
Einen anderen Weg politischer Absolution geht Nordrhein-Westfalens Finanz-Staatssekretär Rüdiger Messal. Das Land werde weiter allen Hinweisen auf Steuerhinterziehung nachgehen, schreibt er in einer Medienmitteilung. «Unsere Steuerfahnder sind schon von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu prüfen – auch die auf Daten-CDs.»
Der Kauf der Daten werde überdies – wie es das Abkommen vorschreibt – nicht von deutschen Finanzbehörden, sondern regelmässig von Staatsanwaltschaften getätigt.
Geldzahlen ist kein «aktives» Verhalten
Die deutsche Argumentation folgt dabei einer spezifischen Interpretation einer im Rahmen der Verhandlungen des Steuerabkommens abgegebenen Erklärung beider Länder. Eine Erklärung, die notabene nicht zu den in Artikel 41 aufgeführten integralen Bestandteilen des Abkommens selbst gehört.
Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums liefert in der Beantwortung der ihm durch die «Tagesschau» schriftlich vorgelegten Fragen eine aus Schweizer Sicht abweichende Interpretation dieser Erklärung. Schäubles Finanzministerium schreibt wörtlich: «Nach Auffassung des BMF hat diese Erklärung zum Ziel, dass auf Personen, die Zugang zu derartigen Kundendaten haben, nicht aktiv eingewirkt werden darf, um deren Bereitschaft zur Beschaffung von Daten herzustellen.» Das heisst in deutscher Leseart freilich nicht, dass für solche Daten nichts bezahlt werden darf.
«Sollte den deutschen Behörden eine CD zum Erwerb angeboten werden, wie dies offenbar jetzt geschehen ist», schreibt das BMF, «enthält das Abkommen kein Verbot, die Daten entgegenzunehmen. Auch die Zahlung von Geld für diese Daten ist nach dem Abkommen nicht verboten. Dies sieht die britische Regierung ebenso.»
Kauf weiterer CDs?
Wie auch immer der Interpretationsstreit ausgehen wird, klar ist, dass die deutsche Bundesregierung über die Verhandlungen des Ankaufs einer neuen CD mit den Adressen angeblich deutscher Steuerflüchtlinge in der Schweiz informiert gewesen ist. Das Bundesfinanzministerium habe davon erfahren, sagte der Ministeriumssprecher in Berlin.
Zur Beteiligung von Bund und anderen Ländern am möglichen Ankauf der CD wollte er keine Stellung nehmen.
Übereinstimmenden Medienberichten zufolge zahlte das Land NRW 3,5 Millionen Euro für eine CD mit Namen und Kontenverbindungen von etwa 1000 Deutschen, die Kunden des Zürcher Ablegers der Privatbank Coutts sein sollen, einer Tochter der britischen Royal Bank of Scotland. Laut dem Magazin «Spiegel» prüft das Land zudem den Kauf von zwei weiteren Bankdaten-CDs.
Kauf von Steuer-Daten legal
Das im September zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnete Steuerabkommen sollte unter anderem den Kauf von Steuerdaten durch deutsche Behörden unterbinden. Das glaubt zumindest der Bund.
Deutsche Behörden werden aber wohl weiterhin Steuerdaten kaufen. Wie Wirtschaftsjurist Peter V. Kunz der «Tagesschau» verriet, ist der Kauf legal. Lesen Sie hier mehr dazu.
Das wäre ein harter Schlag gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz, das zum Januar 2013 in Kraft treten soll. Laut «Spiegel» stellt sich das deutsche Finanzministerium nun offenbar schon darauf ein, dass das Abkommen im November im Bundesrat scheitern könnte.
Ob es sich im vorliegenden Konfliktfall überhaupt um ein Verständigungsproblem innerhalb der Verhandlungen handelt, ist für Bundeshaus-Redaktor Hanspeter Trütsch dabei eher unwahrscheinlich.
Trütsch geht vielmehr davon aus, dass die Annahme des Passus' in besagter Erklärung vom vergangenen September «eine Kröte ist, die die Schweiz einfach schlucken musste, um das Abkommen überhaupt durchzubringen.»
Das Steuerabkommen mit der Schweiz sieht eine pauschale Nachversteuerung von illegal in die Schweiz transferierten Vermögen vor. Im Gegenzug sollen Steuersünder Straffreiheit geniessen. Der Kauf von Steuer-CDs wäre damit weitgehend überflüssig. Die Opposition hält das Abkommen aber für nicht ausreichend im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.
(agenturen/redaktion;fref)



