Schweiz
Steuerabkommen verbietet Kauf von Steuer-Daten nicht
Deutsche Behörden werden wohl weiterhin Steuerdaten kaufen – trotz Steuerabkommen mit der Schweiz. Laut Wirtschaftsjurist Peter V. Kunz ist das legal. Bern dagegen glaubt nach wie vor, dass der Kauf von Daten-CDs nun verboten sei.
Das im September zwischen Deutschland und der Schweiz unterzeichnete Steuerabkommen sollte unter anderem den Kauf von Steuerdaten durch deutsche Behörden unterbinden. Das glaubt zumindest der Bund.
Die Aktualität zeigt ein anderes Bild. Am Freitag war bekannt geworden, dass Nordrhein-Westfalen erneut Millionen Euro für eine CD mit Steuerdaten bezahlt hatte. Offenbar ist das auch im Rahmen des neuen Steuerabkommens möglich – und legal.
Wirtschaftsjurist Peter V. Kunz verweist auf einen entsprechenden Passus im Steuerabkommen. Darin steht lediglich, dass sich Deutschland «nicht aktiv um den Erwerb» von Kundendaten bemühe.
Bürgerliche hoffen auf «Klarstellung»
Bürgerliche Politiker in der Schweiz, dank derer das Steuerabkommen im Parlament Ende Mai gutgeheissen wurde, reagieren erstaunt.
FDP-Präsident Philipp Müller gestand gegenüber der «Tagesschau» ein, dass hier «offenbar ein Interpretationsspielraum» bestehe. Für BDP-Präsident Martin Landolt ist klar, dass Deutschland bereits aktiv würde, wenn sie – wie im mutmasslichen jüngsten Fall – Geld für eine Daten-CD ausgebe.
Urs Schwaller, Fraktionschef der CVP, spielte den Ball Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu; sie müsse nun bei diesem Punkt «Klarstellungen bringen».
(sf/fref; galc)







