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Das Urteil und seine Auswirkungen
Das Urteil des Landgerichts Köln, wonach Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen rechtswidrig und strafbar sind, ist eine Entscheidung in einem Einzelfall. Es hat keine generelle Wirkung, aber dennoch erhebliche Folgen.
Das Urteil des Landgerichts Köln, wonach Beschneidungen von Jungen aus religiösen Gründen rechtswidrig und strafbar sind, ist eine Entscheidung in einem Einzelfall. Es hat keine generelle Wirkung, aber dennoch erhebliche Folgen.
Gesetz könnte Klarheit schaffen
Der Beschluss des Gerichts ist nur bindend für den konkreten Fall eines vierjährigen Jungen aus einer muslimischen Familie und den behandelnden Kölner Arzt, der ihm die Vorhaut entfernt hatte. Andere Gerichte in Deutschland können zu einer abweichenden Bewertung kommen. Das Kölner Gericht sieht in der Beschneidung aus religiösen Gründen eine einfache – also nicht gefährliche – Körperverletzung.
Das umstrittene Urteil vom 26. Juni hat allerdings Rechtsunsicherheit und eine Art Schwebezustand für Mediziner und jüdische wie muslimische Familien ausgelöst. Ein Gesetz könnte Klarheit schaffen. Schwieriger wäre eine Klärung über das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht. Wohl eher theoretisch denkbar wäre, dass sich ein Arzt verurteilen lässt, um dann als konkret Betroffener nach Karlsruhe zu gehen und eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Arzt freigesprochen
Der Kölner Arzt hatte den Jungen, der wegen Nachblutungen in die Notaufnahme gekommen war, medizinisch einwandfrei behandelt. Er war vom Landgericht freigesprochen worden. Dies wurde damit begründet, dass der Mediziner nicht wissen konnte, eine Straftat zu begehen.
Zuvor hatte noch nie ein Gericht in Deutschland über religiöse Beschneidung geurteilt. Mediziner, die aber künftig religiös motivierte Beschneidungen an Jungen vornehmen, können sich nur noch schwer darauf berufen, dass sie von der Rechtmässigkeit des Eingriffs ausgegangen waren.
(dpa/muei; bers)



