Inhalt

Schweiz

Streit im Muotathal wegen neuen Fahrverboten

Donnerstag, 12. Juli 2012, 12:51 Uhr

Im Muotathal sorgt die Umsetzung von Fahrverboten auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten für Zündstoff. Nun hat die Regierung eingewilligt, den Begriff «Besucher» zu lockern. Eine «freie Zufahrt zu jedem Alpkäse», wie es in einer Mitteilung heisst, aber will sie nach wie vor nicht ermöglichen.

Bild

Schliesslich setze eine erfolgreiche landwirtschaftliche Produktevermarktung keineswegs eine freie Zufahrt zur Produktionsstätte voraus, teilte das Umweltdepartement mit. Vielmehr sollten Landwirtschaftsprodukte an zentraler Stelle und damit kundenfreundlich angeboten werden.

Gegen die Umsetzung der bundesrechtlichen Fahrverbotsregelungen auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten wurde in diversen Leserbriefen opponiert. Der Muotathaler Gemeinderat verlangte eine Aussprache mit dem Schwyzer Umweltdirektor. Dieser hatte im Juli 2011 zur Umsetzung der Regelungen eine entsprechend Weisung erlassen.

Zu reden gab auch der Wortlaut der Weisung, wonach Besucher von Anwohnern in einem Erschliessungsgebiet keine Fahrererlaubnis erhalten würden. In der Aussprache von vergangener Woche gab der Regierungsrat aber Entwarnung: Der Besucherbegriff werde nicht so eng interpretiert, wie die Muotathaler dies befürchteten.

Regierung will Ausnahmekatalog überprüfen

Engere Familienangehörige, welche Personen in einem von einer Waldstrasse erschlossenen Gebiet oder ein einem Jagdbanngebiet besuchen wollen, können dies also nach wie vor mit einer Fahrerlaubnis tun. Auch Personen, die an solchen Orten arbeiten. Personen, die üblicherweise keinen Kontakt zu den Anwohnern pflegen, kommen nicht in den Genuss einer Ausnahmebewilligung.

Der Regierungsrat sei bereit, den geltenden Ausnahmekatalog für das Befahren von Waldstrassen und von Strassen in Jagdbanngebieten zu überprüfen, heisst es weiter. Bestimmt werde es beim Begriff «Besucher» eine Lockerung oder Präzisierung geben, schreibt das Umweltdepartement.

Bezüglich der Zufahrt zu Gastronomiebetrieben ist derzeit beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Je nach Ausgang des Verfahrens sind dann Ausnahmebestimmungen nötig. Der Beschwerdeentscheid wird im laufenden Jahr erwartet.

(sda/vaid; fref)