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International

Euro-Rettungsschirm: Nach der Politik entscheiden die Richter

Lukas Schneider
Dienstag, 10. Juli 2012, 16:24 Uhr, Aktualisiert 21:00 Uhr

Vorerst geht es am deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nur um eine Unterschrift. Nämlich um die von Bundespräsident Joachim Gauck. Am Ende könnte davon die Rettung des Euro abhängen.

Am Ende ging es schnell. Am 29. Juni einigten sich die Bundesregierung und die Opposition nach langem Gezerre in der Frage des so genannten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und des Fiskalpakts.

Bild Verfassungsrichter in Karlsruhe in roten Roben. (keystone)
Wie viel Macht für Brüssel? Die Richter in Karlsruhe haben eine schwierige Entscheidung zu fällen. keystone

An ESM und Fiskalpakt hängen Gedeih und Verderb des Euro. Der ESM soll den derzeitigen Euro-Rettungsschirm ablösen. Über ihn sollen Länder, die in Schwierigkeiten sind, an Hilfe kommen. Der Fiskalpakt wiederum soll dafür sorgen, dass alle Länder in ihren Budgets für Ordnung sorgen – Haushaltsünder sollen nötigenfalls mit Sanktionen zur Räson gebracht werden.

Beschwerden aus allen politischen Lagern

Es sind Unsummen, die der ESM umfasst. 700 Milliarden Euro an Krediten soll der Rettungsschirm dereinst vergeben können. Ebenso beeindruckend der Anteil Deutschlands daran: 190 Milliarden oder 27 Prozent.

Doch die Freude von Angela Merkel währte nur kurz. Nur wenige Stunden nach Bekanntgabe der Einigung mit der Opposition gab es abermals Widerstand. Dieses Mal aus Schloss Bellevue, von Bundespräsident Joachim Gauck. Dieser liess mitteilen, er werde das Gesetz zum ESM und Fiskalpakt nicht direkt nach Verabschiedung im Parlament unterzeichnen.

Gauck entsprach damit einem Wunsch des Bundesverfassungsgerichtes. Denn dort waren gleich haufenweise Beschwerden eingegangen, von Bürgerinitiativen, der Linkspartei und dem CSU-Politiker Peter Gauweiler.

«Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich für einen Kompromiss entschieden» Einschätzungen von SF-Korrespondent Stefan Reinhart aus Berlin (Tagesschau, 10.07.2012, 19.30)

Darum ging es in der Anhörung

In der Verhandlung am Dienstag ging es vorerst nur darum, ob das Gericht dem Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verbietet. Gerichtspräsident Vosskuhle deutete an, dass das Gericht unter Umständen bereits im Eilverfahren eine ausführlichere Prüfung vornehmen könnte, um eine Verunsicherung der Märkte zu vermeiden.

Das Hauptargument der Gegner: Die Gesetze zur Euro-Hilfe verletzten die Verfassung (Grundgesetz). Zu viel Kompetenzen würden nach Brüssel abgegeben, zu stark der Handlungsspielraum des nationalen Parlaments beschnitten. Mit unabsehbaren Folgen: Es sei, schreibt etwa Gauweiler in seiner Klage,  «völlig illusionär», dass der Bundestag dem «Druck zu ständigen Ausweitungen» werde widerstehen könne, sei mit dem ESM erst einmal ein «Bail-Out-Mechanismus» geschaffen. Für Gauweiler ist klar: Die EU hat sich von einer Wirtschafts- und Währungsunion «zu einer Haftungsunion entwickelt».

Wie viel mehr Europa, wie viel weniger Deutschland? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht nicht zum ersten Mal. Im September beurteilte es die Griechenland-Hilfe im Rahmen des ersten Euro-Rettungsschirms (EFSF).

Ihr Fazit: Es geht – gerade noch so. Die Warnung war dennoch nicht zu überhören. Eine «verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete» sei der Entscheid der Karlsruher Richter nicht.

Im Volk ist die Meinung gemacht

Was wäre, wenn es in Deutschland tatsächlich eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung bräuchte? Dann könnte es eng werden. Alle Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung weitere Rettungspakete für sinnlos hält. Der emeritierte Staatsrechtler Ulrich Battis verwies in «10vor10» auf das Beispiel der Schweiz. Trotz Unterstützung von Regierung und Wirtschaft habe das Stimmvolk 1992 den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) letzten Endes abgelehnt.

Was nun? Die Entscheidungsfindung sei «in mehrfacher Hinsicht nicht einfach», meinte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle.

Das Dilemma: Gibt das Gericht Bundespräsident Gauck jetzt grünes Licht zur Unterzeichnung, sind die Verträge völkerrechtlich bindend. Denn ein Ausstiegs-Szenario aus dem ESM gibt es nicht. Daran würde auch nichts mehr ändern, wenn die Verfassungsrichter später zum Schluss kommen sollten, die Gesetze seien mit der Verfassung nicht vereinbar.

Stefan Reinhart. (sf)
«So richtig alarmiert sind nur wenige.»
Stefan Reinhart, Korrespondent SF, Berlin

Allerdings stellt auch Vosskuhle fest: «In der Politik erfordern ungewöhnliche Situationen und Krisen häufig ungewöhnliche Massnahmen.» Und zudem: Die Gesetze seien mit grosser Mehrheit verabschiedet worden.

Mit «bad news» rechnet niemand

Ein Punkt, auf den auch Stefan Reinhart, SF-Korrespondent in Berlin, im Gespräch mit «SF Online» hinweist: «Alle Beteiligten in den zuständigen Ministerien haben genau darauf geachtet, dass alles grundgesetzkonform abläuft. Man hat grosse Anstrengungen unternommen, um die Opposition mit ins Boot zu holen und eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen.» Und so berechtigt die Klagen in Karlsruhe auch sein mögen: «Sie sind sicher auch politisch motiviert, gerade von der Linkspartei.» So richtig alarmiert seien nur wenige.

Euro-Rettungsschirm: Alle blicken nach Karlsruhe (09.07.2012)

Bis das Gericht in der Sache entscheidet, wird es noch mehrere Monate dauern. Doch mit schlechten Nachrichten aus Karlsruhe rechne eigentlich niemand so richtig, sagt Reinhart. Die «rote Linie» sei wohl noch nicht überschritten. «Aber man ist nahe dran.»