Schweiz
Erste Verurteilung in BVK-Korruptionsaffäre
Zum Auftakt des Strafprozesses um die Zürcher BVK-Korruptionsaffäre ist der frühere Chef einer Investment-Firma wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor dem Bezirksgericht Zürich gestanden. Er hatte knapp 3 Millionen Franken abgezweigt. Dafür kassierte er nun vom Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe.
Die Verhandlung dauerte nur relativ kurz. Der Angeklagte traf vor dem Prozess eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft und akzeptierte deren Urteilsvorschlag. Dieser wurde vom Gericht bestätigt.
Der 47jährige wird zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, für die Hälfte ist der Vollzug bedingt aufgeschoben. Knapp 15 Monate hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen. Der Mann sucht im Moment einen Job ausserhalb der Finanzbranche, allenfalls in seinem früheren Beruf als Pilot. Er plant, nach Spanien auszuwandern.
Geld hätte Kantons-PK zugestanden
In der aussergerichtlichen Einigung hat sich der Angeklagte verpflichtet, der von ihm geschädigten kantonalen Pensionskasse BVK 3,95 Millionen Franken als Vergleichsbetrag sowie eine Prozessentschädigung von rund 82'000 Franken zu zahlen. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen.
Der Angeklagte hatte mit der von ihm mitgegründeten und geleiteten Firma DL Investment Partners (DLIP) ab 2006 für die BVK Investitionsmöglichkeiten vermittelt. Mit den Investitionen in Hedgefonds erzielte die DLIP innerhalb von vier Jahren Provisionen von rund 10 Millionen Franken.
Der Angeklagte kassierte illegal weitere knapp 3 Millionen Franken an Retrozessionen (Provisionen), die er an die BVK hätte weiterleiten müssen. Mehrfach hatte er der BVK wahrheitswidrig schriftlich erklärt, keine Retrozessionen entgegengenommen zu haben.
Zweite Anklage wegen Bestechung
Weil ihm die Staatsanwaltschaft auch mehrfache Bestechung vorwirft, wird er vom Bezirksgericht im September nochmals vorgeladen. Er soll gemäss Anklage dem Hauptangeklagten des Prozesses, dem früheren Anlagechef der BVK, Geschenke gemacht und hohe Zahlungen versprochen haben.
So habe er dem BVK-Kadermann Gutscheine für ein Golfgeschäft geschenkt sowie Ferienreisen finanziert. Ferner habe er dem Anlagechef die Zahlung von 300'000 Franken als Belohnung für die Bevorzugung der DLIP in Aussicht gestellt.
Immer gleiches Muster
Es ist einer der grössten Korruptionsprozesse, die es im Kanton Zürich je gegeben hat. Angeklagt sind der ehemalige Anlagechef der kantonalen Pensionskasse BVK und fünf weitere Personen, die mit der BVK geschäfteten.
Das Bestechungssystem funktionierte während 15 Jahren und lief gemäss Anklage immer nach dem gleichen Muster ab. Ein Bekannter gründete eine Firma, der Anlagechef sorgte dafür – zum Teil eigenmächtig –, dass sich die BVK grosszügig beteiligte oder lukrative Mandate an die Kollegen vergab.
Als Gegenleistung machte der BVK-Chef den Geschäftspartnern klar, dass die Deals auch für ihn persönlich etwas abwerfen müssten, wenn sie mit der BVK weiter zusammenarbeiten wollten. Auf diese Weise soll er zwischen 2000 und 2010 von fünf BVK-Geschäftspartnern wiederholt Bargeld und andere finanzielle Vorteile angenommen haben oder sich versprechen lassen.
Geldübergaben auf Parkplätzen
Den höchsten Betrag, insgesamt 863'000 Franken, kassierte der Anlagechef gemäss Anklageschrift zwischen Ende Januar 2005 und Mai 2010 von einem langjährigen Freund, den er im Militär kennengelernt hatte. Die Geldübergaben erfolgten meist beim Essen in Nobelrestaurants oder auf einem Parkplatz.
Das Geld versteckte der Anlagechef auf Schwarzgeldkonten, die er mit Hilfe eines andern Freundes einrichtete. Dessen Argus Finanz AG hatte er Vermögensverwaltungsmandate zugeschanzt und dabei eigenmächtig auf die Rückerstattung von Provisionszahlungen – so genannte Retrozessionen – verzichtet. Der BVK gingen so 2,3 Millionen Franken verloren.
Dass die unlauteren Geschäfte über Jahre unentdeckt blieben, war auf das hohe Ansehen des Anlagechefs zurückzuführen. Laut Anklage war er für seine Vorgesetzten ein vertrauenswürdiger und in der sehr knapp besetzten Vermögensverwaltung ein nur schwer ersetzbarer Fachexperte.
(sda/weis/bers; frua)



