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Schweiz

Zweite Gotthard-Röhre verstösst wohl gegen Verfassung

Samstag, 30. Juni 2012, 11:04 Uhr, Aktualisiert 17:58 Uhr

Der Bundesratsentscheid für einen zweiten Strassentunnel durch den Gotthard wird weiter heftig kritisiert. Verfassungsrechtler bezweifeln, dass eine zweite Röhre mit dem Alpenschutz-Verfassungsartikel vereinbar ist. Für Politloge Andreas Ladner stellt sich jedoch auch die Frage, ob dieser 18 Jahre alte Artikel angepasst werden sollte.

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Zum geplanten zweiten Strassentunnel durch den Gotthard haben sich zwei Rechtsexperten in der Sendung «Heute Morgen» von Radio DRS kritisch geäussert. Für Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, ist es sehr wahrscheinlich, dass die zweite Röhre der Verfassung widerspricht. «Meiner Meinung nach ist eine zweite Gotthardröhre mit dem Alpenschutz-Artikel in der Verfassung nicht vereinbar», bekräftigte Griffel in einem «Tagesschau»-Interview.

Der Grund findet sich laut Griffel im Alpenschutz-Artikel. Dort steht, dass die Kapazität auf einer Transitstrasse im Alpengebiet nicht erhöht werden darf.

Staatsrechts-Professor Alain Griffel zur Verfassungsmässigkeit einer zweiten Gotthard-Röhre

Alpenschutz-Artikel im Weg

Der Bundesrat verteidigt sich: Wenn er lediglich eine Spur pro Röhre freigebe, erhöhe das die Kapazität nicht. Somit würde die zweite Röhre auch nicht verfassungswidrig sein.

Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, dieses Regime – nur eine Spur pro Röhre – in einem Gesetz zu verankern. Damit würde er den Alpenschutz-Artikel stärken. Das Parlament kann dieses Gesetz aber jederzeit abändern und alle vier Spuren für den Verkehr freigeben.

Enrico Riva, Professor an der Universität Basel für Öffentliches Recht, glaubt, dass dies das Parlament früher oder später auch machen werde. Und es gebe kein Verfassungsgericht, das einen solchen Entscheid rückgängig machen könne.

Hier setzt Rivas Kritik am Bundesrat an: «Das bedenkliche und unredliche am Vorgehen ist, dass wir genau wissen, dass das niemand korrigieren kann. Kein Gericht ist in der Lage, eine Kapazitätsausweitung zu stoppen oder rückgängig zu machen.»

Aufweichung des Artikels befürchtet

Auch wenn der Bundesrat versichert, den Alpenschutzartikel hochzuhalten, setzen die Rechtsexperten Griffel und Riva nicht nur einige Fragezeichen hinter dieses Bekenntnis. Sie sind auch überzeugt, dass der Bundesrat mit diesem Vorgehen genau das Gegenteil davon bewirke – die Aufweichung des Alpenschutz-Artikels.

Abstimmung über neuen Verfassungs-Artikel?

Ähnlich äussert sich der Politologe Andreas Ladner von der Universität Lausanne. Er ist allerdings der Meinung, dass es 18 Jahre nach Annahme der Alpenschutz-Initiative «durchaus angebracht ist», eine solche Frage wieder einmal zu stellen.

Ladner verweist dabei auf das seither stark gewandelte Umfeld. Es gebe mehr Menschen und mehr Güter, die transportiert werden müssten. Zudem würden moderne Lastwagen dank technischer Fortschritte die Umwelt weniger stark belasten als früher.  Selbstverständlich aber, so Ladner in der «Tagesschau», müsste im Fall einer Verfassungsänderung «das Volk wieder die Möglichkeit haben, darüber abzustimmen».

Politologe Andreas Ladner über eine neue Volksabstimmung zum Alpenschutz

Ob in einer Volksabstimmung eine zweite Gotthard-Röhre befürwortet würde, ist allerdings eine andere Frage. So wurde beispielsweise nach der Alpenschutz-Initiative 1994 im Jahr 2004 auch der sogenannte «Avanti-Gegenvorschlag», der eine zweite Gotthard-Röhre ermöglicht hätte, mit 62,8 Prozent Nein klar bachab geschickt. Darauf weist auch Ladner hin.

Falls die zweite Röhre «für teures Geld» dennoch gebaut würde, so Ladner, würde es ihn sehr verwundern, wenn die neuen Kapazitäten – das heisst alle vier Spuren – nicht voll genutzt würden.

(sf/zinv; bers)