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Schweiz

Einbürgerungen: Mehr Rechtsschutz für abgewiesene Bewerber

Freitag, 29. Juni 2012, 15:51 Uhr

Sämtliche Einbürgerungsgesuche in der Schweiz sollen ohne Willkür und rechtsgleich geschehen. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht den Rechtsschutz bei Einbürgerungen erweitert.

Bild Schweizer Pass. (keystone)
Das Bundesgericht erhöht sein Mitsprachrecht bei Einbürgerungen. keystone

Die bisherige Praxis besagte: Vor dem Bundesgericht konnte nur beanstandet werden, dass der kantonale oder kommunale Entscheid über die verweigerte Einbürgerung diskriminierend oder nicht ausreichend begründet sei. Eine Prüfung, ob die Kandidaten die Voraussetzungen für die Einbürgerungen erfüllen, fand nicht statt.

Gemäss dem höchstrichterlichen Grundsatzurteil kann eine Person künftig auch geltend machen, dass sie sämtliche bundes- und kantonalrechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle. Demnach erweise sich auch die Abweisung als unhaltbar und rechtsungleich.

Zwei Beschwerden abgewiesen

Diese Erweiterung der Prüfungsbefugnis bedeutet nicht, dass das Bundesgericht nach eigenem Gutdünken entscheidet, wer Schweizer werden darf und wer nicht. Es kann nur einschreiten, wenn der betroffenen Person die Einbürgerung in geradezu unhaltbarer Weise abgesprochen wurde.

Dieser erweiterten Überprüfungspraxis des Bundesgerichts gingen zwei Beschwerden aus der Gemeinde Oberriet voraus.

Der Hintergrund: Eine albanische Mutter und ihr behinderter Sohn leben bereits seit über 20 Jahren in der Schweiz. Dreimal hatten sie bereits ihre Einbürgerung beantragt, dreimal wurden sie zurückgewiesen. Entgegen den Empfehlungen des Einbürgerungsrates.

Das kantonale Verwaltungsgericht kam 2011 zum Schluss, dass die Ablehnung betreffend den Sohn korrekt sei, da er auf jegliche Teilnahme am öffentlichen Leben verzichte. Die Mutter aber solle eingebürgert werden.

Das Bundesgericht hat die Entscheide nun bestätigt und die Beschwerden des Sohnes und der Gemeinde abgewiesen. Die Gemeinde hatte sich in Lausanne über eine Verletzung ihrer Autonomie beschwert, der Sohn über die Abweisung des Einbürgerungsgesuchs.

Forderungen an Bewerber

Einbürgerungsbewerber müssen in die hiesigen Verhältnisse eingegliedert und mit den Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sein. Weiter haben sie die Rechtsordnung zu beachten und dürfen keine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellen. Die Kantone können diese Kriterien konkretisieren.

(sda/mery;zinv)