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Schweiz

Basel erschwert Einbürgerungen

Donnerstag, 28. Juni 2012, 19:43 Uhr

Wer sich in Basel-Stadt einbürgern lassen will, muss ab Montag bessere Sprachkenntnisse nachweisen als bisher. Er muss aber weniger lang im Kanton gewohnt haben.

Bild Eine Person hält den Schweizer Pass in der Hand. (keystone)
Der Weg zum Schweizer Pass ist in Basel-Stadt etwas steiniger geworden. keystone

Anlass für die Änderungen beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren ist das Ja vom 27. November 2011 zum Gegenvorschlag zur kantonalen SVP-Sprachinitiative. Am 1. Juli tritt er in Kraft.

Verlangt werden Deutschkenntnisse auf Europäischem Referenz-Niveau B1 mündlich, A2.1. beim Schreiben und A2.2. beim Lesen. Insgesamt dauert der Test eine Stunde. Beide Teile muss der Einbürgerungswillige bestehen. Für das Sprachkenntnis-Attest reichen je 60 Prozent der möglichen Punkte.

Es gibt Ausnahmen

Zehn Prüfungstermine für insgesamt 80 Personen sind bis Ende Jahr angesetzt. Wiederholen darf man beliebig oft – zum vollen Preis von 180 Franken pro Person und Anlauf. Die Sprachkurse sind bei privaten Anbietern zu besuchen.

Den neuen Sprachtest, auch Sprachstandanalyse (SSA) genannt, müssen aber nicht alle absolvieren. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren, Menschen, die drei Jahre hintereinander eine deutschsprachige Schule besucht haben und solchem  schon ein vergleichbares Sprachdiplom haben. Körperlich oder geistig Behinderte mit Attest kommen mit weniger Punkten durch. Solche Ausnahmen machen laut Lukas Huber, Leiter der Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt, künftig wohl bis zur Hälfte der Fälle aus.

Verkürzte Wohnsitzfrist

2011 gab es laut Huber im Stadtkanton knapp 600 ordentliche Einbürgerungen – plus erleichterte wie etwa von Ehefrauen. Die Zahlen seien damit unter starken Schwankungen deutlich rückläufig; vor ein paar Jahren habe es bis zum Dreifachen gegeben. Die EU-Personenfreizügigkeit habe den Reiz wohl mit reduziert.

Rund 25'000 Ausländer wohnen lange genug in Basel-Stadt, stellten aber bislang kein Einbürgerungsgesuch. Da die Wohnsitzfristen auf zwei Jahre verkürzt wurden, können ab Juli rund 1000 Personen neu ein Gesuch stellen. Zuvor galten auf Gemeinde-Ebene drei Jahre und im Kanton fünf Jahre.

(sda/mery; buet)